Ratsprotokoll vom 29. April 1864

folgenden Vortrag hält: Nach §. 46 der allerhöchst sanktionirten GemeindeOrdnung der Stadt Steyer hat der Gemeinderath den Herrn Bürgermeister für die Dauer seiner Amtsführung die Funktionsgebüren zu bestimmen. Nun wurde bei der am 17. April l.Js. vorgenommenen Wahl Herr Dr. Jakob Kompaß fast einstimmig zum Bürgermeister hiesiger Stadt erwählt. Welche Mühe u. Zeitopfer dem Gemeindewohle gebracht werden müssen, sowie auch die materiellen Opfer, welche die Stellung eines Bürgermeisters der Stadt Steyr an und für sich erfordert, ist dem löbl. Gemeinderathe zur Genüge bekannt, u. ich erlaube mir demnach nach §. 46 der städt. Gemeindeordnung folgenden Antrag zu stellen: Es wird dem Herrn Bürgermeister Dr. Jakob Kompaß für die Dauer seiner Amtsführung eine jährliche Funktionsgebühr von 1000 fl

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