Ratsprotokoll vom 31. Jänner 1862

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 31. Jänner 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 31. Januar 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen, u. z. der Herrn: Amort, Edelbauer, Engl, Gottwald, Franz Haller, John. Landsiedl, Peteler, Dr. Pierer, Reschauer, Sandböck, v Schönthan, Stigler, Vögel und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Lechner, Millner, Mitter, Dr. Spängler entschuldiget, dann Alois Harazmüller und Redtenbacher. I. Section Referent Herr Bürgermeister: 748. Vortrag. Ich habe dem löblichen Gemeinde- rathe eine Mittheilung in der wichtigen Angelegenheit zu ma- chen, welche die Holzbezugsrechte der Stadt Steyr auf die Forste der Herrschaft Schloß Steyr be- trifft. Seit die Gemeinde Steyer in den Besitz der Selbstverwaltung kam, war die Vorstehung derselben un- ausgesetzt bemüht, auf gesetzlichem Wege Alles zu veranlassen, was nach dem Rathe bewährter Rechtsfreunde geeignet erschien, jene Rechte wieder zu erlangen, die der Stadt und ihren Feuerar- beitern auf die herrschaftlich

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 31. Januar 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen, u. z. der Herrn: Amort, Edelbauer, Engl, Gottwald, Franz Haller, John. Landsiedl, Peteler, Dr. Pierer, Reschauer, Sandböck, v Schönthan, Stigler, Vögel und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Lechner, Millner, Mitter, Dr. Spängler entschuldiget, dann Alois Harazmüller und Redtenbacher. I. Section Referent Herr Bürgermeister: 748. Vortrag. Ich habe dem löblichen Gemeinderathe eine Mittheilung in der wichtigen Angelegenheit zu machen, welche die Holzbezugsrechte der Stadt Steyr auf die Forste der Herrschaft Schloß Steyr betrifft. Seit die Gemeinde Steyer in den Besitz der Selbstverwaltung kam, war die Vorstehung derselben unausgesetzt bemüht, auf gesetzlichem Wege Alles zu veranlassen, was nach dem Rathe bewährter Rechtsfreunde geeignet erschien, jene Rechte wieder zu erlangen, die der Stadt und ihren Feuerarbeitern auf die herrschaftlich

steierischen Verlaßwälder ehedem zustanden. Es wurden im Laufe dieser 14 Jahre in der genannten hochwichtigen Verlaßfrage mehrfache, umfangreiche Eingaben bei den Verschiedenen hohen und höchsten Centralstellen des Reiches überreicht, welche beispielweise beim Reichstage, beim Ministerium des Innern, der Justiz, der Finanzen, für Landeskultur und Bergwesen, so wie bei der kk. Statthalterey zur Verhandlung kamen, und um die Anerkennung der städtischen Holzbezugsrechte nachsuchten. Die Resultate dieser Eingaben waren keine bestimmten, weder günstige noch ungünstige gewesen; es erflossen vorläufige Erledigungen, welche die Weisung enthielten, in Wege welcher kompetenten Behörde diese Angelegenheit zunächst zur Verhandlung zu bringen sey, die letzte dieser Entscheidungen, erfloß vor etwas mehr als einem Jahre. Nachdem sowol das Resultat

steierischen Verlaßwälder ehedem zustanden. Es wurden im Laufe dieser 14 Jahre in der genannten hoch- wichtigen Verlaßfrage mehr- fache, umfangreiche Eingaben bei den Verschiedenen hohen und höchsten Centralstellen des Reiches überreicht, welche beispielweise beim Reichstage, beim Ministerium des Innern, der Justiz, der Finanzen, für Landeskultur und Bergwesen, so wie bei der kk. Statthalterey zur Verhandlung kamen, und um die Anerkennung der städtischen Holzbezugsrechte nachsuchten. Die Resultate dieser Eingaben waren keine bestimmten, weder günstige noch ungünstige ge- wesen; es erflossen vorläufige Erledigungen, welche die Wei- sung enthielten, in Wege wel- cher kompetenten Behörde diese Angelegenheit zunächst zur Verhandlung zu bringen sey, die letzte dieser Entschei- dungen, erfloß vor etwas mehr als einem Jahre. Nachdem sowol das Resultat

der schriftlichen Entscheide als auch die eingezogenen Erkundigungen wiederholten der Gemein- vertrettung u. der in dieser wichtigen Sache abgeordneten Deputationen über die an maßgebender Stelle herrschenden Ansichten dahin gin- gen, daß dieses Begehren der Stadt Steyr um Anerkennung und Wiedereinräumung ihrer seit Jahrhunderten besessenen Holzbezugsrechte nur vor der Grundlasten Ablösungs Lan- des Kommission in Linz, als der allein hiezu kompetenten Be- hörde ausgetragen werden könne, wurde von der Gemeindevorste- hung auch dieser Weg betreten und bin dieser Landesbehörde ein von mehreren Rechtsfreunden vereinbartes, umständlich mo- tivirtes und mit allen damals aufgebrachten Behelfen verse- henes Gesuch auf Wiedererlan- gung der Rechte der Stadt Steyer aus dem Reverse vom Jahre 1667 eingebracht, über welches Einschrei- ten die weitere, gesetzmäßige Verhandlung gewärtiget werden muß. Alle diese Schritte geschahen von der Gemeindevorstehung unter

der schriftlichen Entscheide als auch die eingezogenen Erkundigungen wiederholten der Gemeinvertrettung u. der in dieser wichtigen Sache abgeordneten Deputationen über die an maßgebender Stelle herrschenden Ansichten dahin gingen, daß dieses Begehren der Stadt Steyr um Anerkennung und Wiedereinräumung ihrer seit Jahrhunderten besessenen Holzbezugsrechte nur vor der Grundlasten Ablösungs Landes Kommission in Linz, als der allein hiezu kompetenten Behörde ausgetragen werden könne, wurde von der Gemeindevorstehung auch dieser Weg betreten und bin dieser Landesbehörde ein von mehreren Rechtsfreunden vereinbartes, umständlich motivirtes und mit allen damals aufgebrachten Behelfen versehenes Gesuch auf Wiedererlangung der Rechte der Stadt Steyer aus dem Reverse vom Jahre 1667 eingebracht, über welches Einschreiten die weitere, gesetzmäßige Verhandlung gewärtiget werden muß. Alle diese Schritte geschahen von der Gemeindevorstehung unter

Mitwissen und Billigung des Gemeinderathes oder des von selben eigens für die Berathung der städtischen Holzbezugsangelegenheit gewählten Comités nach Einvernahme der Rechtsfreunde der Stadt. Die Stadtgemeinde Steyer war also unter den Berechtigten sicherlich nicht die letzte, die auf die Geltendmachung dieser Rechte dachte. Wärend diese Schritte gemacht wurden, veranlaßte man in dem reichhaltigen Archive der Stadt Steyr fortgesetzte, bis nun noch thätige Nachforschungen bezüglich des auf diese Frage allfällig weiter noch Belang habenden Materiales, damit die Verhandlung über diese Rechte seinerzeit ohne Unterbrechung statt finden könne. Nach dem Beschluße des für die Forstangelegenheit bestehenden erwähnten Comités und nach dem Rathe des Rechtsfreundes der Stadt, der ein Mitglied des Reichsrathes ist, wird im Laufe dieses kommenden Monates an maßgebender Stelle ein

Mitwissen und Billigung des Gemeinderathes oder des von selben eigens für die Berathung der städtischen Holz- bezugsangelegenheit gewählten Comités nach Einvernahme der Rechtsfreunde der Stadt. Die Stadtgemeinde Steyer war also unter den Berechtig- ten sicherlich nicht die letzte, die auf die Geltendmachung dieser Rech- te dachte. Wärend diese Schritte gemacht wurden, veranlaßte man in dem reichhaltigen Archive der Stadt Steyr fortgesetzte, bis nun noch thätige Nachforschun- gen bezüglich des auf diese Frage allfällig weiter noch Belang habenden Materiales, damit die Verhandlung über diese Rechte seinerzeit ohne Unter- brechung statt finden könne. Nach dem Beschluße des für die Forstangelegenheit bestehenden erwähnten Comités und nach dem Rathe des Rechtsfreundes der Stadt, der ein Mitglied des Reichsrathes ist, wird im Laufe dieses kommenden Monates an maßgebender Stelle ein

neuerliches auf diese Angelegen- heit bezugnehmendes Einschreiten gemacht und es wird eine eigene Deputation sich nach Wien bege- ben um die günstige Einflußname auf diese Lebensfrage für Steyer persönlich zu erbitten und be- ziehweise anzubahnen. Wolle der löbliche Gemeinderath diese Mittheilung zur Kenntniß nehmen. Wird zur Kenntniß genommen. 97. Note des kk. Bezirksbauamtes Steyr vom 3. Januar l.J. Z. 1323 be- treffend die Auszalung des Ver- dienstentgeldes an den Maurer- meister Gutbruner für Verle- gung der Vorlegstuffen bei dem Exjesuitengebäude in Steyr aus Anlaß der Spitalberg- u Kirchen- platz Regulierung im Betrage von 80 fl 48 xr ÖW. Der Gemeinderath genehmiget einhellig, daß das städt. Kassa- amt angewiesen werde, die in Folge hohen Statthalterey Erlaße vom 3. Oktober 1857 Z. 16567 aus Anlaß der Verlegung der Vorlegstuffen beim Exjesuiten- Gebäude von der Stadtgemeinde zu bestreitenden Kosten im Be- trage von 80 fl 48 xr ÖW an den

neuerliches auf diese Angelegenheit bezugnehmendes Einschreiten gemacht und es wird eine eigene Deputation sich nach Wien begeben um die günstige Einflußname auf diese Lebensfrage für Steyer persönlich zu erbitten und beziehweise anzubahnen. Wolle der löbliche Gemeinderath diese Mittheilung zur Kenntniß nehmen. Wird zur Kenntniß genommen. 97. Note des kk. Bezirksbauamtes Steyr vom 3. Januar l.J. Z. 1323 betreffend die Auszalung des Verdienstentgeldes an den Maurermeister Gutbruner für Verlegung der Vorlegstuffen bei dem Exjesuitengebäude in Steyr aus Anlaß der Spitalberg- u Kirchenplatz Regulierung im Betrage von 80 fl 48 xr ÖW. Der Gemeinderath genehmiget einhellig, daß das städt. Kassaamt angewiesen werde, die in Folge hohen Statthalterey Erlaße vom 3. Oktober 1857 Z. 16567 aus Anlaß der Verlegung der Vorlegstuffen beim ExjesuitenGebäude von der Stadtgemeinde zu bestreitenden Kosten im Betrage von 80 fl 48 xr ÖW an den

Maurermeister Herrn Karl Gutbruner in Erledigung seines Einschreitens de prs. 29. August 1861 Z. 5197 auszubezalen. 499. Relation wegen Auszalung der für die Dirigirung von Löschrequisiten zu dem Brande in Dorf a/d Enns am 18. Januar l.J. erlaufenen Kosten. Im Grunde der städt. Feuerlöschordnung wird das städt. Kassaamt angewiesen, die entfallenden Prämien im Betrage von 10 fl ÖW an die Betreffenden gegen Empfangsbestätigung auszubezalen. Es wird der begründete Antrag gestellt, daß der Ankauf von 60 Stück Holzstämmen unter den von Herrn Karl Stöger, in St. Peter zu Protokolle gegebenen und vorgetragenen Bedingungen genehmiget werde. Beschluß mit Majorität nach dem Antrage. IV. Section. Referent Herr Gemeinderath Amort 506. Vortrag: Nach dem Sinne des Protokolles vom 1. Juni 1861 der Spezial Comißion, welche nach Gemeinderathsbeschluß vom 3. Mai 1861 die Berathung

Maurermeister Herrn Karl Gutbruner in Erledigung seines Einschreitens de prs. 29. August 1861 Z. 5197 auszubezalen. 499. Relation wegen Auszalung der für die Dirigirung von Löschrequisiten zu dem Brande in Dorf a/d Enns am 18. Januar l.J. erlaufenen Kosten. Im Grunde der städt. Feuerlöschord- nung wird das städt. Kassaamt angewiesen, die entfallenden Prä- mien im Betrage von 10 fl ÖW an die Betreffenden gegen Empfangs- bestätigung auszubezalen. Es wird der begründete An- trag gestellt, daß der Ankauf von 60 Stück Holzstämmen unter den von Herrn Karl Stöger, in St. Peter zu Protokolle ge- gebenen und vorgetragenen Bedingungen genehmiget werde. Beschluß mit Majorität nach dem Antrage. IV. Section. Referent Herr Gemeinderath Amort 506. Vortrag: Nach dem Sinne des Protokolles vom 1. Juni 1861 der Spezial Comißion, welche nach Gemeinderathsbeschluß vom 3. Mai 1861 die Berathung

über die zweckmäßigste Durchfüh- führung der Pflasterung der drei Hauptstrassenzüge in Steyr mit Granitwürfel gepflogen hat, ha- ben sich fast sämtliche Mitglieder der gedachten Commission nur für die theilweise Durchführung des Projektes, und namentlich nur für jene Strecken, die eine dringende Neupflasterung im abweislich erheischen ausgesprochen, und wurde gleichzeitig bestimmt, daß die Kirchengasse in Steyerdorf noch im Laufe des Jahres 1861 neu zu pflastern sey, was auch gesche- hen ist. Als eine weitere Consequenz der Pflasterung und als eine Dringlichkeit der Ausführung im Laufe des Jahres 1862 erscheint nun die Sirningergaße, nemlich jene Strecke von dem Punkte ab, wo die Pflasterung der Kirchen- gaße aufhört bis zum Kanal, welcher über den Frauenstiegen- berg hinabführt. Im Hauptplan ist diese Strassen- strecke mit A — B bezeichnet, und beträgt eine Länge von beiläufig 325 Klafter. Dieser Strassentheil ist der Lage

über die zweckmäßigste Durchfühführung der Pflasterung der drei Hauptstrassenzüge in Steyr mit Granitwürfel gepflogen hat, haben sich fast sämtliche Mitglieder der gedachten Commission nur für die theilweise Durchführung des Projektes, und namentlich nur für jene Strecken, die eine dringende Neupflasterung im abweislich erheischen ausgesprochen, und wurde gleichzeitig bestimmt, daß die Kirchengasse in Steyerdorf noch im Laufe des Jahres 1861 neu zu pflastern sey, was auch geschehen ist. Als eine weitere Consequenz der Pflasterung und als eine Dringlichkeit der Ausführung im Laufe des Jahres 1862 erscheint nun die Sirningergaße, nemlich jene Strecke von dem Punkte ab, wo die Pflasterung der Kirchengaße aufhört bis zum Kanal, welcher über den Frauenstiegenberg hinabführt. Im Hauptplan ist diese Strassenstrecke mit A — B bezeichnet, und beträgt eine Länge von beiläufig 325 Klafter. Dieser Strassentheil ist der Lage

nach ganz geeignet nach dem ursprünglichen Projekte mit Granitwürfel gepflastert zu werden, nehmlich 2/3 Theile der Strassenbreite als Fahrbahn mit 7" Würfelsteinen und 1/3 Theil für Trottoirs mit 9" Steinplatten ausgeführt zu werden. Ich stelle daher den Antrag: Der Gemeinderath genehmige die Neupflasterung dieser Strassenstrecke mit Granitwürfel mit der Bestimmung, daß die Ausführung noch im heurigen Jahre zu geschehen habe, und ermächtige das Amt zur Einleitung der hiezu nöthigen Vorerhebungen, genauen Ausmaße, Pläne und Kostenüberschläge, welche seinerzeit dem Gemeinderathe zur weiteren Genehmigung vorzulegen sind. Beschluß per majora nach dem Antrage. II Section. Referent Herr Gemeinderath Franz Haller. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 504. dem Michael Dunst, Spenglermeister u Hausbesizer No 263 in Ennsdorf 550. dem Franz Fau, Rauchfangkehrermstr

nach ganz geeignet nach dem ursprünglichen Projekte mit Granitwürfel gepflastert zu werden, nehmlich 2/3 Theile der Strassenbreite als Fahrbahn mit 7" Würfelsteinen und 1/3 Theil für Trottoirs mit 9" Steinplatten ausgeführt zu werden. Ich stelle daher den Antrag: Der Gemeinderath genehmige die Neupflasterung dieser Stras- senstrecke mit Granitwürfel mit der Bestimmung, daß die Ausführung noch im heurigen Jahre zu geschehen habe, und ermächtige das Amt zur Ein- leitung der hiezu nöthigen Vor- erhebungen, genauen Ausmaße, Pläne und Kostenüberschläge, welche seinerzeit dem Gemeinde- rathe zur weiteren Genehmigung vorzulegen sind. Beschluß per majora nach dem Antrage. II Section. Referent Herr Gemeinderath Franz Haller. Nachgenannten wurde der Ehe- konsens ertheilt, und zwar: 504. dem Michael Dunst, Spenglermei- ster u Hausbesizer No 263 in Ennsdorf 550. dem Franz Fau, Rauchfangkehrermstr

in Steyrdorf, 594. dem Michael Käferböck, angehenden Besitzer einer Hauerei zu Sonn- berg, 680. dem Ferdinand Weinberger, Schuh- macher in Ort, und 703. dem Josef Mann, Messerer No 435 in Köglbril. 505. Franz Bichler, Gasthausbesizer in Wieserfeld, um Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr und um Verleihung des Bürgerrechtes daselbst. Wird Herr Franz Bichler in den hiesigen Gemeindeverband auf- genommen u. demselben das Bürgerrecht ertheilt. VII. Section. Referent Herr Sekretär Aichinger. 532. Äußerung des Herrn Josef Prand- stetter Gsangmüllers ad Nm 133 in Betreff der Dorningerbrücke. Herr Josef Prandstetter hat in einer Eingabe vom 27. v.Mts. Z. 7686 die Erklärung abgegeben, „daß er die Dorningerbrücke samt Fahrt- weg nicht mehr benöthige, daher auch

in Steyrdorf, 594. dem Michael Käferböck, angehenden Besitzer einer Hauerei zu Sonnberg, 680. dem Ferdinand Weinberger, Schuhmacher in Ort, und 703. dem Josef Mann, Messerer No 435 in Köglbril. 505. Franz Bichler, Gasthausbesizer in Wieserfeld, um Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr und um Verleihung des Bürgerrechtes daselbst. Wird Herr Franz Bichler in den hiesigen Gemeindeverband aufgenommen u. demselben das Bürgerrecht ertheilt. VII. Section. Referent Herr Sekretär Aichinger. 532. Äußerung des Herrn Josef Prandstetter Gsangmüllers ad Nm 133 in Betreff der Dorningerbrücke. Herr Josef Prandstetter hat in einer Eingabe vom 27. v.Mts. Z. 7686 die Erklärung abgegeben, „daß er die Dorningerbrücke samt Fahrtweg nicht mehr benöthige, daher auch

in Zukunft nicht mehr in fahrbaren Zustande erhalten werde.“ Hierauf wurde dem Herrn Josef Prandstetter in Folge Gemeinderathsbeschlußes vom 17. l.Mts bedeutet, daß die Dorningerbrücke als Gemeindebrücke übernommen werde, sodann aber jede Privatbenützung derselben ausgeschlossen sey. Auf diesen Gemeinderathsbeschluß brachte Herr Prandstetter am 22. l.Mts. Z. 532 seine Äußerung ein. In dieser neuerlichen Eingabe wird mitgetheilt: „Herr Prandstetter sey damit einverstanden, wenn die Gemeinde die Dorningerbrücke selbst herhalte“ — er behauptet aber, „daß er noch immer Eigenthümer der Dorningerbrücke sey und auch in Zukunft zu bleiben gedenke, daher davon, daß diese Brücke eine Gemeindebrücke, d. h. Eigenthum der Gemeinde sei, keine Rede sein kann.“ Aus dem übrigen Inhalte dieser neuerlichen Äußerung geht weiters hervor, daß Herr

in Zukunft nicht mehr in fahrba- ren Zustande erhalten werde.“ Hierauf wurde dem Herrn Josef Prandstetter in Folge Gemeinde- rathsbeschlußes vom 17. l.Mts be- deutet, daß die Dorningerbrücke als Gemeindebrücke übernommen werde, sodann aber jede Pri- vatbenützung derselben ausge- schlossen sey. Auf diesen Gemeinderathsbe- schluß brachte Herr Prand- stetter am 22. l.Mts. Z. 532 seine Äußerung ein. In dieser neuerlichen Eingabe wird mitgetheilt: „Herr Prandstetter sey damit ein- verstanden, wenn die Gemein- de die Dorningerbrücke selbst herhalte“ — er behauptet aber, „daß er noch immer Eigen- thümer der Dorningerbrücke sey und auch in Zukunft zu bleiben gedenke, daher davon, daß diese Brücke eine Gemein- debrücke, d. h. Eigenthum der Gemeinde sei, keine Rede sein kann.“ Aus dem übrigen Inhalte die- ser neuerlichen Äußerung geht weiters hervor, daß Herr

Prandstetter die Dorningerbrücke trotz der früher abgegebenen Erklärung doch benöthige nehmlich als Ansperre für sein Schwemmholz und daß er dieses Ansperren sich als Eigenthümer der Brücke nicht verwehren lasse. Nachdem der Gemeinderath aus dem Grunde, weil Herr Prandstetter die Auflassung der für ihn nicht noth- wendigen Dorningerbrücke an- gezeigt hat, sich zur Uebername und Herhaltung derselben als Ge- meindebrücke bereit erklärte, dieser Grund aber bei der neuer- lichen Äußerung des Herrn Prandstetter gänzlich entfällt, da derselbe diese Brücke nun wieder als sein für ihn nothwendiges Eigenthum erkennt, — nachdem es ferners eine selbstverständliche Folge ist, daß jeder Eigenthümer einer Brücke aus polizeilichen Gründen zur Herhaltung derselben insolange verhalten werden kann, als er nicht im Rechtswege die Verpflichtung eines Dritten zur Herhaltung derselben erwiesen haben wird, — und nachdem end- lich die Benützung der Dorninger- brücke von Seite der Gemeindeglieder

Prandstetter die Dorningerbrücke trotz der früher abgegebenen Erklärung doch benöthige nehmlich als Ansperre für sein Schwemmholz und daß er dieses Ansperren sich als Eigenthümer der Brücke nicht verwehren lasse. Nachdem der Gemeinderath aus dem Grunde, weil Herr Prandstetter die Auflassung der für ihn nicht nothwendigen Dorningerbrücke angezeigt hat, sich zur Uebername und Herhaltung derselben als Gemeindebrücke bereit erklärte, dieser Grund aber bei der neuerlichen Äußerung des Herrn Prandstetter gänzlich entfällt, da derselbe diese Brücke nun wieder als sein für ihn nothwendiges Eigenthum erkennt, — nachdem es ferners eine selbstverständliche Folge ist, daß jeder Eigenthümer einer Brücke aus polizeilichen Gründen zur Herhaltung derselben insolange verhalten werden kann, als er nicht im Rechtswege die Verpflichtung eines Dritten zur Herhaltung derselben erwiesen haben wird, — und nachdem endlich die Benützung der Dorningerbrücke von Seite der Gemeindeglieder

eine auf selber seit unfürdenklichen Zeiten lastende Dienstbarkeit ist, deren Ausübung zu verhindern Herr Prandstetter bereits im Jahre 1852 durch Anlegen eines Schrankens, der jedoch in Folge Weisung und Entscheidung der höheren politischen Behörde aus öffentlichen Rücksichten im Zwangswege entfernt worden war, erfolglos versucht hatte; — welche Dienstbarkeit Herr Prandstetter erst in der Eingabe vom 13. Oktbr. 1861 Z. 6058 als eine seit undenklichen Zeiten her von den Besitzer der Gsangmühle getragene Last anerkannte, die er demnach auch noch so lange tragen muß, bis er uns Rechtswege sich von dieser Dienstbarkeit befreit haben wird; so wird in Gemäßheit dieses Sachverhaltes beantragt, es sei Herr Josef Prandstetter dahin zu verständigen, daß der Gemeinderath seinen bezüglichen Beschluß vom 17. l.Mts Z. 133

eine auf selber seit unfürdenk- lichen Zeiten lastende Dienst- barkeit ist, deren Ausübung zu verhindern Herr Prand- stetter bereits im Jahre 1852 durch Anlegen eines Schran- kens, der jedoch in Folge Weisung und Entscheidung der höheren politischen Behörde aus öffentlichen Rücksichten im Zwangswege entfernt wor- den war, erfolglos versucht hatte; — welche Dienstbarkeit Herr Prandstetter erst in der Eingabe vom 13. Oktbr. 1861 Z. 6058 als eine seit un- denklichen Zeiten her von den Besitzer der Gsang- mühle getragene Last an- erkannte, die er demnach auch noch so lange tragen muß, bis er uns Rechtswe- ge sich von dieser Dienstbar- keit befreit haben wird; so wird in Gemäßheit die- ses Sachverhaltes beantragt, es sei Herr Josef Prand- stetter dahin zu verstän- digen, daß der Gemeinde- rath seinen bezüglichen Beschluß vom 17. l.Mts Z. 133

wegen Uebernahme der Dornin- gerbrücke für aufgehoben betrachte, die Erklärung des Ei- genthümers der Dorninger- brücke zur Wissenschaft nehme, und aus lokalpolizeilichen Grün- den verordne, daß der Eigen- thümer dieser Brücke ver- halten werde, diese Brücke in sicheren und klaglosen Stande zu erhalten. Einhellig nach diesem Antrage. 724. Im Monate Jenner 1862 wurden 4 neue Gewerbe angemeldet, u. z. 1 Fragnergewerbe von Josef Pieslinger 1 Musikdirektor 〃 Josef Feiler 1 Kirschnergewerbe 〃 Wilhelm Fischer 1 Stechviehhandel 〃 Johanna Leitner dagegen wurden 6 Gewerbs- befugniße zurückgelegt u. z. 1 Nietenerzeugung von Franz Fürnschlief 1 Stechviehhandel 〃 Veronika Leitner 1 Bindergewerbe 〃 Peter Kittinger 1 Fischhandel 〃 Franz Reder 1. Rohproduktenhandel 〃 David Weigner 1 Schuhmachergewerbe 〃 Adalbert Hasel Zur Kenntniß genommen. Nachtrag zum Referat des Herrn Bürgermeisters 603. Die Institutsdirektion des St. Anna Spitales überreicht

wegen Uebernahme der Dorningerbrücke für aufgehoben betrachte, die Erklärung des Eigenthümers der Dorningerbrücke zur Wissenschaft nehme, und aus lokalpolizeilichen Gründen verordne, daß der Eigenthümer dieser Brücke verhalten werde, diese Brücke in sicheren und klaglosen Stande zu erhalten. Einhellig nach diesem Antrage. 724. Im Monate Jenner 1862 wurden 4 neue Gewerbe angemeldet, u. z. 1 Fragnergewerbe von Josef Pieslinger 1 Musikdirektor Josef Feiler 1 Kirschnergewerbe Wilhelm Fischer 1 Stechviehhandel Johanna Leitner dagegen wurden 6 Gewerbsbefugniße zurückgelegt u. z. 1 Nietenerzeugung von Franz Fürnschlief 1 Stechviehhandel Veronika Leitner 1 Bindergewerbe Peter Kittinger 1 Fischhandel Franz Reder 1. Rohproduktenhandel David Weigner 1 Schuhmachergewerbe Adalbert Hasel Zur Kenntniß genommen. Nachtrag zum Referat des Herrn Bürgermeisters 603. Die Institutsdirektion des St. Anna Spitales überreicht

30 Stück Jahresberichte pro anno 1861. In Folge dieser gefälligen Zuschrift des hochw. Herrn Instituts Direktors Mathias Scheibenbogen wird ein Exemplar des Jahresberichtes über die erspriesliche Wirksamkeit des St. Anna Spitales den sämtl. Herrn Gemeinderäthen und den städtischen Beamten zugestellt. A. Haller Alois Stigler G. Rath Franz Karl Aichinger Sekretär Schriftführer

30 Stück Jahresberichte pro anno 1861. In Folge dieser gefälligen Zu- schrift des hochw. Herrn Instituts Direktors Mathias Scheiben- bogen wird ein Exemplar des Jahresberichtes über die er- spriesliche Wirksamkeit des St. Anna Spitales den sämtl. Herrn Gemeinderäthen und den städtischen Beamten zugestellt. A. Haller Alois Stigler G. Rath Franz Karl Aichinger Sekretär Schriftführer

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