Ratsprotokoll vom 31. Jänner 1862

Mitwissen und Billigung des Gemeinderathes oder des von selben eigens für die Berathung der städtischen Holzbezugsangelegenheit gewählten Comités nach Einvernahme der Rechtsfreunde der Stadt. Die Stadtgemeinde Steyer war also unter den Berechtigten sicherlich nicht die letzte, die auf die Geltendmachung dieser Rechte dachte. Wärend diese Schritte gemacht wurden, veranlaßte man in dem reichhaltigen Archive der Stadt Steyr fortgesetzte, bis nun noch thätige Nachforschungen bezüglich des auf diese Frage allfällig weiter noch Belang habenden Materiales, damit die Verhandlung über diese Rechte seinerzeit ohne Unterbrechung statt finden könne. Nach dem Beschluße des für die Forstangelegenheit bestehenden erwähnten Comités und nach dem Rathe des Rechtsfreundes der Stadt, der ein Mitglied des Reichsrathes ist, wird im Laufe dieses kommenden Monates an maßgebender Stelle ein

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