Ratsprotokoll vom 31. Jänner 1862

der schriftlichen Entscheide als auch die eingezogenen Erkundigungen wiederholten der Gemein- vertrettung u. der in dieser wichtigen Sache abgeordneten Deputationen über die an maßgebender Stelle herrschenden Ansichten dahin gin- gen, daß dieses Begehren der Stadt Steyr um Anerkennung und Wiedereinräumung ihrer seit Jahrhunderten besessenen Holzbezugsrechte nur vor der Grundlasten Ablösungs Lan- des Kommission in Linz, als der allein hiezu kompetenten Be- hörde ausgetragen werden könne, wurde von der Gemeindevorste- hung auch dieser Weg betreten und bin dieser Landesbehörde ein von mehreren Rechtsfreunden vereinbartes, umständlich mo- tivirtes und mit allen damals aufgebrachten Behelfen verse- henes Gesuch auf Wiedererlan- gung der Rechte der Stadt Steyer aus dem Reverse vom Jahre 1667 eingebracht, über welches Einschrei- ten die weitere, gesetzmäßige Verhandlung gewärtiget werden muß. Alle diese Schritte geschahen von der Gemeindevorstehung unter

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