Ratsprotokoll vom 27. September 1861

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 27. September 1861 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 27. September 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Vize Bürgermeisters Matias Lechner und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Amort, Engl, Gottwald, Harazmüller, John, Millner, Mitter, Peteler, Dr. Pierer, Reschauer, Sandböck, Dr. Späng- ler, von Schönthan, Stigler und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Landsiedl, Redtenbacher, Vögerl und Herr Bürgermeister Anton Haller, entschuldigt, dann Degenfellner, Edelbauer und Franz Haller. Für die I. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner 5961. Relation über die geschehene Aufräumung des Archives. Wird zur Wissenschaft ge- nommen und werden die Herren Gemeinderäthe ein- geladen, das nunmehr dem Äußeren nach geordnete Archiv nach der Sitzung zu besichtigen. 5876. Vortrag über das Gebahrungsergeb- niß der Stadtkasse so wie sämt- licher unter abgesonderter städti- scher Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- und Ausgabsposten mit Ablauf des

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 27. September 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Vize Bürgermeisters Matias Lechner und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Amort, Engl, Gottwald, Harazmüller, John, Millner, Mitter, Peteler, Dr. Pierer, Reschauer, Sandböck, Dr. Spängler, von Schönthan, Stigler und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Landsiedl, Redtenbacher, Vögerl und Herr Bürgermeister Anton Haller, entschuldigt, dann Degenfellner, Edelbauer und Franz Haller. Für die I. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner 5961. Relation über die geschehene Aufräumung des Archives. Wird zur Wissenschaft genommen und werden die Herren Gemeinderäthe eingeladen, das nunmehr dem Äußeren nach geordnete Archiv nach der Sitzung zu besichtigen. 5876. Vortrag über das Gebahrungsergebniß der Stadtkasse so wie sämtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- und Ausgabsposten mit Ablauf des

Monates August 1861. Barschaft Obligationen Empfänge im Monate August 4130 28 ½ 1050 Hierzu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren Kassarest von 1935 6 ½ daher Empfangssumme im August 6065 35 1050 Hiervon die im Monate August bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 4684 13 ½ bleibt für den Monat September ein barer Kassarest von 1381 21 ½ Wenn zu den Empfängen im Monate August 4130 28 ½ 1050 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates July Statt gefundenen Empfänge geschlagen werden mit 26.422 94 ½ 12.075 so erscheint dann bis zu Ende des Monates August ein GesammtEmpfang von 30.553 23 13.125 Und wenn den im Monate August bestrittenen Ausgaben pr 4684 13 ½ die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende July zugezält werden mit 26.723 85 ½ 13.300 so zeigt sich bis Ende des Monates August eine Ausgaben Summe von 31.407 99 13.300

Monates August 1861. Barschaft Obligationen Empfänge im Monate August 4130 28 ½ 1050 Hierzu den am Schluße des vori- gen Monates verbliebenen baren Kassarest von 1935 6 ½ daher Empfangssumme im August 6065 35 1050 Hiervon die im Monate August bestrittenen Ausgaben abge- schlagen mit 4684 13 ½ bleibt für den Monat September ein barer Kassarest von 1381 21 ½ Wenn zu den Empfängen im Monate August 4130 28 ½ 1050 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates July Statt gefundenen Empfänge ge- schlagen werden mit 26.422 94 ½ 12.075 so erscheint dann bis zu Ende des Monates August ein Gesammt- Empfang von 30.553 23 13.125 Und wenn den im Monate August bestrittenen Ausgaben pr 4684 13 ½ die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende July zugezält werden mit 26.723 85 ½ 13.300 so zeigt sich bis Ende des Monates August eine Ausgaben Summe von 31.407 99 13.300

Ausweis über das Revirement der von dem Stadt Kassier im Monate August 1861 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Post Benennung der Cassen und Journale Anfängl. barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben im Monate Schließl. barer Kassarest 1. Stadtkasse 2. Subjournal über die Bier Einfuhr 3. do über die Einhebung der Gemeinde Umlage 4. Verzehrungssteuer Einhebung. 5. Zimentirungs Anstalt 6. Mild. Versorg. Fond 7. bischöfl. Ziegler'sche Pfründenstiftung 8. Armen Institut 9. Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 10. Leopold Pacher'sche Pfründen do 11. Simon Zachhuber'sche do. do. Summa Revirement fl 18.256 77 ½ xr Die Revision der Kassebücher, welche Ihrer Einsicht vorliegen, wurde in Gemäßheit des bezüglichen Ge- meinderathsbeschlußes von den Herren Gemeinderäthen Amort und Mitter vorgenohmen und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kassebüchern kon- statirt.

Ausweis über das Revirement der von dem Stadt Kassier im Monate August 1861 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Benennung der Cassen Post und Journale Anfängl. barer Kassarest barer bare Empfang Ausgaben im Monate Schließl barer Kassarest 1. Stadtkasse 2. Subjournal über die Bier Einfuhr 3. do über die Einhebung der Gemeinde Umlage 4. Verzehrungssteuer Einhebung. 5. Zimentirungs Anstalt 6. Mild. Versorg. Fond 7. bischöfl. Ziegler'sche Pfründenstiftung 8. Armen Institut 9. Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 10. Leopold Pacher'sche Pfründen do 11. Simon Zachhuber'sche do. do. Summa Revirement fl 18.256 77 ½ xr Die Revision der Kassebücher, welche Ihrer Einsicht vorliegen, wurde in Gemäßheit des bezüglichen Gemeinderathsbeschlußes von den Herren Gemeinderäthen Amort und Mitter vorgenohmen und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kassebüchern konstatirt.

Die Kassamonats-Abschlüße liegen zur Einsicht auf. Ebenso wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung geprüft und richtig befunden. 5623. In Monate August l.J. betrug die hierortige Bier Erzeugung 1800 Eimer die Einfuhr von fremden Brauern 521 ¾ zusammen 2321 ¾ Eimer Zur Kenntniß genohmen. Die Ausfuhr der hies. Bräuer 1385 ¾ entfallen für den hies. Consumo 936 Eimer wofür abzüglich der Rückvergütungen von 214 f 79 xr ÖW an Gemeindezuschlag 145 fl 19 ½ xr ÖW entrichtet wurde. Wird hiezu der vertragsmäßig allmonatlich von der Wirths- und Fleischer Commune von Ersterer mit 73 fl 33 ½ xr Letzterer mit 143 fl 66 ½ xr zur Stadtkasse abzuführende Gemeindezuschlag gezält, so entziffert sich aus den indirekten Steuern ein Reinerträgniß von 3627 19 ½ xr ÖW wovon am Jahreschluße die genehmigte Provision der Mauthund Perceptionsämter zu bestreiten kömmt. Zur Kenntniß genommen

Die Kassamonats-Abschlüße lie- gen zur Einsicht auf. Ebenso wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinde- räthen die Armen Instituts Rechnung geprüft und richtig befunden. 5623. In Monate August l.J. betrug die hierortige Bier Erzeugung 1800 Eimer die Einfuhr von fremden Brauern 521 ¾ 〃 zusammen 2321 ¾ Eimer Zur Kenntniß genohmen. Die Ausfuhr der hies. Bräuer 1385 ¾ 〃 entfallen für den hies. Consumo 936 Eimer wofür abzüglich der Rückvergü- tungen von 214 f 79 xr ÖW an Gemeindezuschlag 145 fl 19 ½ xr ÖW entrichtet wurde. Wird hiezu der vertragsmäßig allmonatlich von der Wirths- und Fleischer Commune von Ersterer mit 73 fl 33 ½ xr Letzterer mit 143 fl 66 ½ xr zur Stadtkasse abzuführende Gemeindezuschlag gezält, so entziffert sich aus den indirekten Steuern ein Reinerträgniß von 3627 19 ½ xr ÖW wovon am Jahreschluße die ge- nehmigte Provision der Mauth- und Perceptionsämter zu be- streiten kömmt. Zur Kenntniß genommen

4854. Relation über die für die Dirigirung Von Löschrequisiten zu einem Brande in Larndorf auszubezalenden Geld- beträge. In Gemäßheit des §. 49 der hierstädt. Feuerlösch Ordnung vom 30. Novbr. 1859 erhält das städt. Kassaamt den Auftrag, die entfallenden Prämien für Abfuhr der Feuerspritze u. des Amperwagens nach dem Brand- platze zu Lahrndorf an die Be- treffenden gegen Empfangsbe- stättigung zu verabfolgen u. diesen Betrag in der Aus- gabsrubrik XI sub C. einzu- stellen. 4912. Die Gemeindevorstehung Garsten hat mit Schreiben vom 15. August l.J. Z. 1092 Nachstehendes anher eröffnet: Für die am 13. d.Mts. Abends gelegentlich des durch den Einschlag des Blitzes entstandenen Bran- des im Hausleithnergute No 58 zu Lahrndorf, beehrt sich die gefer- tigte Gemeindevorstehung nicht nur für die so schnelle benachbarliche,

4854. Relation über die für die Dirigirung Von Löschrequisiten zu einem Brande in Larndorf auszubezalenden Geldbeträge. In Gemäßheit des §. 49 der hierstädt. Feuerlösch Ordnung vom 30. Novbr. 1859 erhält das städt. Kassaamt den Auftrag, die entfallenden Prämien für Abfuhr der Feuerspritze u. des Amperwagens nach dem Brandplatze zu Lahrndorf an die Betreffenden gegen Empfangsbestättigung zu verabfolgen u. diesen Betrag in der Ausgabsrubrik XI sub C. einzustellen. 4912. Die Gemeindevorstehung Garsten hat mit Schreiben vom 15. August l.J. Z. 1092 Nachstehendes anher eröffnet: Für die am 13. d.Mts. Abends gelegentlich des durch den Einschlag des Blitzes entstandenen Brandes im Hausleithnergute No 58 zu Lahrndorf, beehrt sich die gefertigte Gemeindevorstehung nicht nur für die so schnelle benachbarliche,

menschenfreundliche Hilfeleistung durch Absendung der Feuerspritze sondern auch für die unvergeßliche so thätige und unermüdete Handanlegung am Brandplatze im Nahmen der ganzen Gemeinde ihren verbindlichen und wärmsten Dank auszusprechen. Wird von dem Gemeinderathe zur angenehmen Nachricht genommen. 5697. Leopold Degenfellner Gemeinderath um Enthebung von dem Referate der VI. Section. Der Gemeinderath findet sich nicht in der Lage, dem Herrn Gesuchsteller von der Stelle eines Mitgliedes des ständigen Comités zu entheben.

menschenfreundliche Hilfeleistung durch Ab- sendung der Feuerspritze sondern auch für die unvergeßliche so thätige und unermüdete Hand- anlegung am Brand- platze im Nahmen der ganzen Gemeinde ihren verbindlichen und wärm- sten Dank auszuspre- chen. Wird von dem Gemein- derathe zur angenehmen Nachricht genommen. 5697. Leopold Degenfellner Gemeinderath um Enthebung von dem Re- ferate der VI. Section. Der Gemeinderath findet sich nicht in der Lage, dem Herrn Ge- suchsteller von der Stelle eines Mitgliedes des ständigen Comités zu entheben.

II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner. 5548. Leopold Riedler um Verleihung einer Pfründe. Dem Bittsteller Leopold Riedler wird eine Bruder- hauspfründe nach dem neuen Aus- maße für die Dau- er seiner Krank- heit und zwar vom 1. Oktober laufen- den Jahres ange- fangen bewilli- get. 5508. Karl Aigner, In- stituts Direktor der wohlehrwürdigen barmherzigen Schwe- stern zu St. Anna überreicht den Con- to pr fl 19 50 xr ÖW für

II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner. 5548. Leopold Riedler um Verleihung einer Pfründe. Dem Bittsteller Leopold Riedler wird eine Bruderhauspfründe nach dem neuen Ausmaße für die Dauer seiner Krankheit und zwar vom 1. Oktober laufenden Jahres angefangen bewilliget. 5508. Karl Aigner, Instituts Direktor der wohlehrwürdigen barmherzigen Schwestern zu St. Anna überreicht den Conto pr fl 19 50 xr ÖW für

Reparaturen am Einfahrtsthore, u. der Cilinder Rauchfänge des St. Anna Spitales. Nachdem die Reparaturen des Thores und der Rauchfänge dringliches Bedürfniß war, so unterliegt die Zalung dieses Contos keinem Anstande. Es wird demnach die Mild. Vers. Fonds Rechgsführung angewiesen, den Betrag von 19 fl 50 xr an den Herrn Instituts Direktor Aigner auszubezalen. 5281. Kompetenten Tabelle über die um Verleihung der erledigten bischöflichen Pfründe pr monatlich 5 fl 25 xr eingelangten Gesuche. Bei der durch die Armen Commißion vorgenommenen Prüfung der Bittsteller um diese Pfründe, wurde der Vorschlag gutgeheißen, daß diese erledigte Pfründe auf die Witwe des bisherigen nunmehr verstorbenen Inhabers derselben, Jakob Schüttenberger, und zwar auf die Dauer eines Jahres vom Tage der ersten Betheilung an, verliehen werde. Der Eva Schüttenberger soll es nach Ablauf dieses Jahres frei stehen, unter Nachweisung ihrer bisher aufhabenden Kränklichkeit und Dürftigkeit um eine weitere Verlängerung des Pfründengenußes einzuschreiten.

Reparaturen am Einfahrtsthore, u. der Cilinder Rauchfänge des St. Anna Spitales. Nachdem die Reparaturen des Thores und der Rauchfänge dring- liches Bedürfniß war, so unterliegt die Zalung dieses Contos keinem Anstande. Es wird demnach die Mild. Vers. Fonds Rechgsführung an- gewiesen, den Betrag von 19 fl 50 xr an den Herrn Instituts Direktor Aigner auszubezalen. 5281. Kompetenten Tabelle über die um Verleihung der erledigten bischöflichen Pfründe pr monatlich 5 fl 25 xr eingelangten Gesuche. Bei der durch die Armen Commißion vorgenommenen Prüfung der Bitt- steller um diese Pfründe, wurde der Vorschlag gutgeheißen, daß diese erledig- te Pfründe auf die Witwe des bisherigen nunmehr verstorbenen Inhabers dersel- ben, Jakob Schüttenberger, und zwar auf die Dauer eines Jahres vom Tage der ersten Betheilung an, verliehen werde. Der Eva Schüttenberger soll es nach Ab- lauf dieses Jahres frei stehen, unter Nachweisung ihrer bisher aufhabenden Kränklichkeit und Dürftigkeit um eine weitere Verlängerung des Pfründen- genußes einzuschreiten.

Ich beantrage demnach der löbl. Gemeinderath wolle diesen Vor- schlag der Armen Commißion geneig- test genehmigen, und ist sonach die Pfründenrechnungsführung, und die Bittstellerin mit dem Beisatze hie- von zu verständigen, daß die Aus- zalung des Pfründenbetrages vom 1. Oktober an zu geschehen habe. III. Section Referent Herr Gemeinderath Stigler. 5551. Armen Commißions Protokoll über die Armenbetheilungen und Erhöhungen. Die innen ausgezeigten und von der Armen Commißion bestimmten neuen Betheilungen und beziehungs- weise Erhöhungen werden hiemit ge- meinderäthlich genehmiget, und die Armen Instituts Rechnungsführung erhält den Auftrag, unter Zustel- lung einer Abschrift des Commißions- Protokolles die betreffenden Be- theilungen vom 27. Septbr. 1861 an gefangen vorzunehmen. 4242. Gesuch der Leichenträger um Auf- besserung ihres Trägerlohnes. Da mit gemeinderäthlichen Bescheid vom 8. April 1859 Z. 1809 dem Todten- fourir Herrn Donke für das Tra- gen der Armen Leichen ohne

Ich beantrage demnach der löbl. Gemeinderath wolle diesen Vorschlag der Armen Commißion geneigtest genehmigen, und ist sonach die Pfründenrechnungsführung, und die Bittstellerin mit dem Beisatze hievon zu verständigen, daß die Auszalung des Pfründenbetrages vom 1. Oktober an zu geschehen habe. III. Section Referent Herr Gemeinderath Stigler. 5551. Armen Commißions Protokoll über die Armenbetheilungen und Erhöhungen. Die innen ausgezeigten und von der Armen Commißion bestimmten neuen Betheilungen und beziehungsweise Erhöhungen werden hiemit gemeinderäthlich genehmiget, und die Armen Instituts Rechnungsführung erhält den Auftrag, unter Zustellung einer Abschrift des CommißionsProtokolles die betreffenden Betheilungen vom 27. Septbr. 1861 an gefangen vorzunehmen. 4242. Gesuch der Leichenträger um Aufbesserung ihres Trägerlohnes. Da mit gemeinderäthlichen Bescheid vom 8. April 1859 Z. 1809 dem Todtenfourir Herrn Donke für das Tragen der Armen Leichen ohne

Unterschied in den Friedhof der Lohn bis zu 1 fl 47 xr ÖW für eine Leiche aufgebessert und ein Pauschale von 2 fl 10 xr für das Schragentragen festgesetzt wurde, sich zur dießfälligen Ausführung derselbe protokollarisch verpflichtete, dieses Protokoll aber als ein bindender Vertrag anzusehen ist, so kann in das Gesuch der Todtenträger um Erhöhung ihres Lohnes nicht eingegangen werden, besonders weil die Bittsteller gar nicht berufen sind, sich mit ihrem Gesuche an den Gemeinderath zu wenden, weil sie von diesem zu dieser fraglichen Beschäftigung nicht aufgenommen und beauftragt sind, und auch von diesem nicht unmittelbar entschädiget werden, daher sie sich mit diesem Anliegen an ihren Arbeitsgeber Herrn Donke zu wenden haben. Eben so verhält es sich mit der Entschädigung des Trägerlohnes für solche Leichen, welche von ihnen nicht selbst getragen werden, worüber sie sich ebenfalls mit Herrn Donke ins Einvernehmen setzen können, da diese Angelegenheit auch nicht in den Bereich der Gemeinderathes gehört.

Unterschied in den Friedhof der Lohn bis zu 1 fl 47 xr ÖW für eine Leiche aufgebessert und ein Pauschale von 2 fl 10 xr für das Schragentragen festge- setzt wurde, sich zur dießfälligen Aus- führung derselbe protokollarisch ver- pflichtete, dieses Protokoll aber als ein bindender Vertrag anzusehen ist, so kann in das Gesuch der Todten- träger um Erhöhung ihres Lohnes nicht eingegangen werden, besonders weil die Bittsteller gar nicht berufen sind, sich mit ihrem Gesuche an den Gemeinderath zu wenden, weil sie von diesem zu dieser fraglichen Be- schäftigung nicht aufgenommen und be- auftragt sind, und auch von diesem nicht unmittelbar entschädiget werden, daher sie sich mit diesem Anliegen an ihren Arbeitsgeber Herrn Donke zu wenden haben. Eben so verhält es sich mit der Entschädigung des Trä- gerlohnes für solche Leichen, welche von ihnen nicht selbst getragen wer- den, worüber sie sich ebenfalls mit Herrn Donke ins Einvernehmen setzen können, da diese Angelegen- heit auch nicht in den Bereich der Ge- meinderathes gehört.

Die Bittsteller sind von diesem Erlaße mit Hinweisung auf den mit Herrn Donke errichteten Vertrag zu Handen des Franz Knell rathschlägig zu verstän- digen. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 5060. Das Expedit relationirt über die gepflogene Begehung der Strassen in der Vorstadt Steyrdorf wegen Vornahme der dringenden Pfla- sterausbesserung. Der Gemeinderath genehmiget die allsogleiche Umpflasterung der als dringend erkannten äußerst schadhaften Strassen- theile, und ist das Amt ermäch- tiget, mit dem Pflastermstr. Hefner den diesbezüglichen Ak- kord abzuschließen. Die Ausführung ist von dem Bau- Inspizienten zu überwachen, der mittelst Abschrift dieser Relation hiezu beauftragt wird. Die Herren Gemeinderäthe Mill- ner und Degenfellner werden er- sucht, im Sinne dieser Relation die Inspektion dieser Arbeiten zu übernehmen, und allfällige

Die Bittsteller sind von diesem Erlaße mit Hinweisung auf den mit Herrn Donke errichteten Vertrag zu Handen des Franz Knell rathschlägig zu verständigen. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 5060. Das Expedit relationirt über die gepflogene Begehung der Strassen in der Vorstadt Steyrdorf wegen Vornahme der dringenden Pflasterausbesserung. Der Gemeinderath genehmiget die allsogleiche Umpflasterung der als dringend erkannten äußerst schadhaften Strassentheile, und ist das Amt ermächtiget, mit dem Pflastermstr. Hefner den diesbezüglichen Akkord abzuschließen. Die Ausführung ist von dem BauInspizienten zu überwachen, der mittelst Abschrift dieser Relation hiezu beauftragt wird. Die Herren Gemeinderäthe Millner und Degenfellner werden ersucht, im Sinne dieser Relation die Inspektion dieser Arbeiten zu übernehmen, und allfällige

Wahrnehmungen im Amte zu melden. Die Beschotterung des Spitalberges mit geschlögelten Schotter ist ungesäumt vom Amte zu veranlassen. 5503. Das Expedit relationirt wegen Anschaffung von 6 Stück Drahtpanzer zu den Fenstern im Archiv. Ich beantrage die Anschaffung von zwei Fensternetzen, und soll das Amt die Weisung erhalten, mit dem besten Lieferanten den Akkord abzuschließen. 5655. Comißions Protokoll über die gepflogene Vermessung der bestehenden Trottoirs in der Kirchengasse in Betreff der Vornahme der Neupflasterung. Der Inhalt dieses Protokolls wird zur Kenntniß genommen und ist seinerzeit mit dem Pflasterermeister Hefner wegen den bereits bestehenden Trottoirs Abrechnung zu pflegen. Damit die Pflasterung keinen weiteren Aufschub erleide, wären die Vornstehung der Brungemeinde, dann die betreffenden Privaten nochmals aufzumahnen, damit die

Wahrnehmungen im Amte zu melden. Die Beschotterung des Spitalberges mit geschlögelten Schotter ist unge- säumt vom Amte zu veranlassen. 5503. Das Expedit relationirt wegen Anschaffung von 6 Stück Draht- panzer zu den Fenstern im Archiv. Ich beantrage die Anschaffung von zwei Fensternetzen, und soll das Amt die Weisung erhalten, mit dem besten Lieferanten den Akkord abzuschließen. 5655. Comißions Protokoll über die gepflogene Vermessung der be- stehenden Trottoirs in der Kirchen- gasse in Betreff der Vornahme der Neupflasterung. Der Inhalt dieses Protokolls wird zur Kenntniß genommen und ist seinerzeit mit dem Pflasterer- meister Hefner wegen den bereits bestehenden Trottoirs Abrechnung zu pflegen. Damit die Pflasterung keinen weiteren Aufschub erleide, wären die Vornstehung der Brungemeinde, dann die betreffenden Privaten nochmals aufzumahnen, damit die

Legung der gußeisernen Röhren unverweilt vorgenommen werde. Der Niveau-Plan ist ebenfalls dringend nöthig, damit auf Grund desselben mit den Hausbesitzern, wo vielleicht Stuffen in die Häuser zu verlegen sind, verhandelt wer- den kann. Die weiters im Protokolle an- getragenen Arbeiten und Her- stellungen sollen vom Amte ein- geleitet und angeordnet werden, und wäre der sonstige Inhalt des Protokolles in allen seinen Theilen bis zur geschehenen Aus- führung in Evidenz zu halten. 5467. VI. Section Referent Hrn. Gemeinderath Degenfellner. Ferdinand und Magdalena Queriser, um Gestattung des inwohnungswei- sen Aufenthaltes in Steyr. Wird auf die Dauer einer gesi- cherten Existenz und gegen Bei- bringung der Heimathsdokumente bewilliget. 5644. August Strain, derzeit Hausknecht in Wien, um Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Verehelichung mit Maria Schweyer. Wird auf die hierämtlichen abweisliche Erledigungen vom 14. Juni und 23. July

Legung der gußeisernen Röhren unverweilt vorgenommen werde. Der Niveau-Plan ist ebenfalls dringend nöthig, damit auf Grund desselben mit den Hausbesitzern, wo vielleicht Stuffen in die Häuser zu verlegen sind, verhandelt werden kann. Die weiters im Protokolle angetragenen Arbeiten und Herstellungen sollen vom Amte eingeleitet und angeordnet werden, und wäre der sonstige Inhalt des Protokolles in allen seinen Theilen bis zur geschehenen Ausführung in Evidenz zu halten. 5467. VI. Section Referent Hrn. Gemeinderath Degenfellner. Ferdinand und Magdalena Queriser, um Gestattung des inwohnungsweisen Aufenthaltes in Steyr. Wird auf die Dauer einer gesicherten Existenz und gegen Beibringung der Heimathsdokumente bewilliget. 5644. August Strain, derzeit Hausknecht in Wien, um Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Verehelichung mit Maria Schweyer. Wird auf die hierämtlichen abweisliche Erledigungen vom 14. Juni und 23. July

d.J. Z. 3293 und 4113 gewiesen. 5695. Josef Reindl, Nagelschmidgeselle um Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Verehelichung mit Theresia Wögeschimmel. Wegen Mangel eines gesicherten Lebenserwerbes abgewiesen. 5563. Franz Hörtlehner, HandlungsCommis in Wien und 5675. Josef Rohrecker, Nagelschmidgeselle um Ertheilung des polit. Ehekonsenses ersterer mit Karolina Zobl, letzterer mit Theres Wagner. Bewilliget. 5741. Johann Georg Edlmayr, Käufer des Krenklmüller Gasthautes in Steyrdorf um Aufname in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Ertheilung des Ehekonsenses zur Verehelichung mit Katarina Litzlfellner. Bewilliget. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 5739. Mit Schreiben vom 15. Juni l.J. 3211 wurde der kk. Telegrafen Direktion Wien bekannt gegeben, daß die Gemeinde Steyr in Anbetracht

d.J. Z. 3293 und 4113 gewiesen. 5695. Josef Reindl, Nagelschmidgeselle um Ertheilung des politischen Ehe- konsenses zur Verehelichung mit Theresia Wögeschimmel. Wegen Mangel eines gesicherten Lebenserwerbes abgewiesen. 5563. Franz Hörtlehner, Handlungs- Commis in Wien und 5675. Josef Rohrecker, Nagelschmidgeselle um Ertheilung des polit. Ehekonsenses ersterer mit Karolina Zobl, letz- terer mit Theres Wagner. Bewilliget. 5741. Johann Georg Edlmayr, Käufer des Krenklmüller Gasthautes in Steyrdorf um Aufname in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Ertheilung des Ehekonsenses zur Verehelichung mit Katarina Litzlfellner. Bewilliget. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 5739. Mit Schreiben vom 15. Juni l.J. 3211 wurde der kk. Telegrafen Di- rektion Wien bekannt gegeben, daß die Gemeinde Steyr in Anbetracht

des wohlthätigen Erfolges, den die Telegrafen Station auf den hieror- tigen Verkehr übt, gerne geneigt sei, das bisherige unentgeldliche Miethverhältniß und beziehweise den am 21. Juli u 26. August 1858 abge- schlossenen Vertrag uneingeschränkt und vollen Umfangs fernerhin aufrecht zu erhalten und zu dem Ende eine Ausfertigung der Ver- trags Urkunde gleichen Inhaltes nach dem Wunsche der kk. Telegrafen- Direktion zu veranlassen. Nach dem Wortlaute dieser Äußerung der Gemeinde wäre nun auf die Dau- er von drei weiteren Jahren ein neuer Vertrag genau nach dem Inhalte des bestehenden abzuschließen und auszufertigen. Die kk. Telegrafen Direktion scheint jedoch der Ansicht zu sein, daß nun ein Vertrag auf unbestimmte Zeit und zwar auf so lange als es dem Aerar an irgend einem paßen- den Lokale für die Telegrafen Station gebricht, behufs der unentgeldlichen Unterkunft dieses Amtes abgeschlossen werden solle. Nachdem jedoch der Abschluß eines

des wohlthätigen Erfolges, den die Telegrafen Station auf den hierortigen Verkehr übt, gerne geneigt sei, das bisherige unentgeldliche Miethverhältniß und beziehweise den am 21. Juli u 26. August 1858 abgeschlossenen Vertrag uneingeschränkt und vollen Umfangs fernerhin aufrecht zu erhalten und zu dem Ende eine Ausfertigung der Vertrags Urkunde gleichen Inhaltes nach dem Wunsche der kk. TelegrafenDirektion zu veranlassen. Nach dem Wortlaute dieser Äußerung der Gemeinde wäre nun auf die Dauer von drei weiteren Jahren ein neuer Vertrag genau nach dem Inhalte des bestehenden abzuschließen und auszufertigen. Die kk. Telegrafen Direktion scheint jedoch der Ansicht zu sein, daß nun ein Vertrag auf unbestimmte Zeit und zwar auf so lange als es dem Aerar an irgend einem paßenden Lokale für die Telegrafen Station gebricht, behufs der unentgeldlichen Unterkunft dieses Amtes abgeschlossen werden solle. Nachdem jedoch der Abschluß eines

solchen Vertrages für die Gemeinde eine weit größere Last nach sich zieht als die Erneuerung des bestehenden Vertrages, so wird beantragt, es sei der am 26. August l.J. erloschene Vertrag, in welchem die Gemeinde Steyr sich nun verpflichtet, dem kk. Telegrafen Inspektorate zu Wien die näher bezeichneten Räumlichkeiten in dem derselben eigenthümlichen Excölestiner Gebäude in Steyr für die Dauer von drei Jahren unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, falls nicht innerhalb dieser Zeit die zweckentsprechende Unterbringung des Telegrafenamtes und der Wohnung des Amtsleiters in einem Aerarial Gebäude daselbst möglich werden kann, seinem vollen Inhalte nach, jedoch mit Bezug auf das Commißions-Protokoll vom 18. Septbr 1859 wieder für die Dauer von drei Jahren zu erneuern und die betreffende Urkunde sonach auszufertigen. Einhellig nach dem Antrage. 5740. In Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 20. l.Mts Z. 5447

solchen Vertrages für die Gemeinde eine weit größere Last nach sich zieht als die Erneuerung des be- stehenden Vertrages, so wird be- antragt, es sei der am 26. August l.J. erloschene Vertrag, in welchem die Gemeinde Steyr sich nun ver- pflichtet, dem kk. Telegrafen In- spektorate zu Wien die näher bezeichneten Räumlichkeiten in dem derselben eigenthümlichen Excölesti- ner Gebäude in Steyr für die Dau- er von drei Jahren unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, falls nicht innerhalb dieser Zeit die zweck- entsprechende Unterbringung des Telegrafenamtes und der Wohnung des Amtsleiters in einem Aerarial Gebäude daselbst mög- lich werden kann, seinem vollen Inhalte nach, jedoch mit Bezug auf das Commißions-Protokoll vom 18. Septbr 1859 wieder für die Dauer von drei Jahren zu erneuern und die betreffende Urkunde sonach auszufertigen. Einhellig nach dem Antrage. 5740. In Gemäßheit des Gemeinderaths- beschlußes vom 20. l.Mts Z. 5447

wurde von der vom Gemeinderathe abgeordneten Commißion am 21. l.Mts. bezüglich der Verzehrungs- steuer Abfindung die Verhandlung mit den betreffenden Vertretern des hohen Aerars gepflogen. Hiebei stellte es sich als wünschens- werth heraus, daß die Gemeinde um jeden Vorwand für die Noth- wendigkeit der Schließung der Stadt gegenüber einem Verzehrungs- steuer Pächter zu begegnen, außer der Steuer für Obstmost als Haus- trunk auch die von selben und vom Weine entfallende Verzehrungs- steuer für den hies. Privatver- brauch übernehme. Die Forderung des Vertreters des Aerars beträgt hiefür u.z. für den Obstmost als Haustrunk 45 fl 92 xr Für den Privatverbrauch 106 fl 〃 Wein 〃 25 fl 49 xr in Summa 181 fl 41 xr Eine weitere Verbindlichkeit wäre von der Gemeinde dieß- falls nicht zu übernehmen. Die Äußerung der Gemeinde- Repräsentanten lautet wie folgt:

wurde von der vom Gemeinderathe abgeordneten Commißion am 21. l.Mts. bezüglich der Verzehrungssteuer Abfindung die Verhandlung mit den betreffenden Vertretern des hohen Aerars gepflogen. Hiebei stellte es sich als wünschenswerth heraus, daß die Gemeinde um jeden Vorwand für die Nothwendigkeit der Schließung der Stadt gegenüber einem Verzehrungssteuer Pächter zu begegnen, außer der Steuer für Obstmost als Haustrunk auch die von selben und vom Weine entfallende Verzehrungssteuer für den hies. Privatverbrauch übernehme. Die Forderung des Vertreters des Aerars beträgt hiefür u.z. für den Obstmost als Haustrunk 45 fl 92 xr Für den Privatverbrauch 106 fl Wein 25 fl 49 xr in Summa 181 fl 41 xr Eine weitere Verbindlichkeit wäre von der Gemeinde dießfalls nicht zu übernehmen. Die Äußerung der GemeindeRepräsentanten lautet wie folgt:

Die Gemeinde kann den Weinund Most-Verbrauch der Wirthe so wie den Fleischverbrauch um den ausgesprochenen Steuerbetrag nicht übernehmen, weil mit dieser Uebernahme zu viel Schwierigkeiten und Gehäßigkeiten verbunden sind. Die Verzehrungssteuer rücksichtlich des Mostverbrauches für den Haustrunk, sowie für Private, dann bezüglich des Privatverbrauches vom Weine will sie im Wege der Abfindung getrennt übernehmen und zwar aus dem Grunde, um die Gemeindeglieder besonders die Arbeiterbevölkerung die durch die bisherige gehäßige Schließung der Stadt, welche die Consumenten allein nur betroffen hat, im Bezuge ihrer Consumtionsgegenstände wesentlich beeinträchtiget waren, gegen die allfällige neuerliche Einführung eines solchen Abschlußes der Stadt von Seite eines Verzehrungssteuer-Pächters zu schützen und um den allgemeinen und laut dagegen ausgesprochenen Wunsche Rechnung zu tragen.

Die Gemeinde kann den Wein- und Most-Verbrauch der Wirthe so wie den Fleischverbrauch um den ausgesprochenen Steuerbetrag nicht übernehmen, weil mit dieser Uebernahme zu viel Schwierig- keiten und Gehäßigkeiten ver- bunden sind. Die Verzehrungssteuer rücksicht- lich des Mostverbrauches für den Haustrunk, sowie für Pri- vate, dann bezüglich des Privat- verbrauches vom Weine will sie im Wege der Abfindung getrennt übernehmen und zwar aus dem Grunde, um die Gemeindeglieder besonders die Arbeiterbevölkerung die durch die bisherige gehäßige Schließung der Stadt, welche die Consumenten allein nur betroffen hat, im Bezuge ihrer Consumtions- gegenstände wesentlich beeinträch- tiget waren, gegen die allfällige neuerliche Einführung eines solchen Abschlußes der Stadt von Seite eines Verzehrungssteuer-Pächters zu schützen und um den allgemeinen und laut dagegen ausgesprochenen Wunsche Rechnung zu tragen.

Wiewohl der Mostverbrauch im nächsten Verwaltungsjahre wegen der schlechten Obsternte voraussicht- lich um weit geringerer sein wird als im heurigen Jahre und wiewohl die Steueransätze für den Privatver- brauchen und Haustrunk des Obstmostes um das doppelte höher gegriffen sind, als sie im gegenwärtigen Ver- waltungsjahre bestanden, so erklärt sich demungeachtet die Gemeinde- Repräsentanz unter Vorbehalt der gemeinderäthlichen Genehmigung in Anbetracht der vorstehenden Grunde für die Uebernahme dieses Theiles der Verzehrungssteuer, und stellt das Ansuchen, es möge unter Begründung und ämtlicher Bestätigung der vorgefallenen Anstösse und der Aufregung der arbeitenden Bevölkerung an- läßlich der bestandenen Schließung der Stadt der höheren Finanzbehörde vorwortlich dieser Wunsch der Ge- meinde unterbreitet werden. Es wird demnach beantragt, ein löblicher Gemeinderath wolle dieser unter Vorbehalt nachträg- licher Genehmigung gemeinderäthlicher

Wiewohl der Mostverbrauch im nächsten Verwaltungsjahre wegen der schlechten Obsternte voraussichtlich um weit geringerer sein wird als im heurigen Jahre und wiewohl die Steueransätze für den Privatverbrauchen und Haustrunk des Obstmostes um das doppelte höher gegriffen sind, als sie im gegenwärtigen Verwaltungsjahre bestanden, so erklärt sich demungeachtet die GemeindeRepräsentanz unter Vorbehalt der gemeinderäthlichen Genehmigung in Anbetracht der vorstehenden Grunde für die Uebernahme dieses Theiles der Verzehrungssteuer, und stellt das Ansuchen, es möge unter Begründung und ämtlicher Bestätigung der vorgefallenen Anstösse und der Aufregung der arbeitenden Bevölkerung anläßlich der bestandenen Schließung der Stadt der höheren Finanzbehörde vorwortlich dieser Wunsch der Gemeinde unterbreitet werden. Es wird demnach beantragt, ein löblicher Gemeinderath wolle dieser unter Vorbehalt nachträglicher Genehmigung gemeinderäthlicher

Ratifikation abgegebenen Erklärung seine Genehmigung ertheilen. Einhellig nach dem Antrage. 5848. Ueber Anfrage des Herrn Vizebürgermeisters, ob keiner der Herren Gemeinderäthe etwas vorzubringen habe, ergreift Herr Gemeinderath Dr. Spängler das Wort und stellt den Antrag daß der Gemeinderath erklären wolle, daß die schon im vorigen Jahre beschlossene Verlegung der Standeln vom Hauptplatze weg endlich mit dem künftigen Frühjahrs-Markte ins Leben gerufen werden solle; es wäre somit die Exekutivbehörde der Stadt ernstlich zu ersuchen, alle sich etwa noch ergebenden Hinderniße ins Auge zu fassen und bis auf jene Zeit hin zu entfernen. Der Gemeinderath geht einstimmig auf diesen Antrag ein. A. Haller Al. Stigler G. Rath Franz Karl Sekretär Aichinger Schriftführer

Ratifikation abgegebenen Erklärung seine Genehmigung ertheilen. Einhellig nach dem Antrage. 5848. Ueber Anfrage des Herrn Vizebürgermeisters, ob keiner der Herren Gemeinderäthe et- was vorzubringen habe, er- greift Herr Gemeinderath Dr. Spängler das Wort und stellt den Antrag daß der Gemeinderath erklä- ren wolle, daß die schon im vorigen Jahre beschlossene Ver- legung der Standeln vom Haupt- platze weg endlich mit dem künf- tigen Frühjahrs-Markte ins Leben gerufen werden solle; es wäre somit die Exekutivbehörde der Stadt ernstlich zu ersuchen, alle sich etwa noch ergebenden Hinderniße ins Auge zu fassen und bis auf jene Zeit hin zu entfernen. Der Gemeinderath geht einstimmig auf diesen Antrag ein. A. Haller Al. Stigler G. Rath Franz Karl Sekretär Aichinger Schriftführer

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