Ratsprotokoll vom 27. September 1861

wurde von der vom Gemeinderathe abgeordneten Commißion am 21. l.Mts. bezüglich der Verzehrungssteuer Abfindung die Verhandlung mit den betreffenden Vertretern des hohen Aerars gepflogen. Hiebei stellte es sich als wünschenswerth heraus, daß die Gemeinde um jeden Vorwand für die Nothwendigkeit der Schließung der Stadt gegenüber einem Verzehrungssteuer Pächter zu begegnen, außer der Steuer für Obstmost als Haustrunk auch die von selben und vom Weine entfallende Verzehrungssteuer für den hies. Privatverbrauch übernehme. Die Forderung des Vertreters des Aerars beträgt hiefür u.z. für den Obstmost als Haustrunk 45 fl 92 xr Für den Privatverbrauch 106 fl Wein 25 fl 49 xr in Summa 181 fl 41 xr Eine weitere Verbindlichkeit wäre von der Gemeinde dießfalls nicht zu übernehmen. Die Äußerung der GemeindeRepräsentanten lautet wie folgt:

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