Ratsprotokoll vom 27. September 1861

Wiewohl der Mostverbrauch im nächsten Verwaltungsjahre wegen der schlechten Obsternte voraussichtlich um weit geringerer sein wird als im heurigen Jahre und wiewohl die Steueransätze für den Privatverbrauchen und Haustrunk des Obstmostes um das doppelte höher gegriffen sind, als sie im gegenwärtigen Verwaltungsjahre bestanden, so erklärt sich demungeachtet die GemeindeRepräsentanz unter Vorbehalt der gemeinderäthlichen Genehmigung in Anbetracht der vorstehenden Grunde für die Uebernahme dieses Theiles der Verzehrungssteuer, und stellt das Ansuchen, es möge unter Begründung und ämtlicher Bestätigung der vorgefallenen Anstösse und der Aufregung der arbeitenden Bevölkerung anläßlich der bestandenen Schließung der Stadt der höheren Finanzbehörde vorwortlich dieser Wunsch der Gemeinde unterbreitet werden. Es wird demnach beantragt, ein löblicher Gemeinderath wolle dieser unter Vorbehalt nachträglicher Genehmigung gemeinderäthlicher

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