Ratsprotokoll vom 3. Mai 1861

die Lösung der angeführten Punkte bereits gegeben ist, und daß nur bezüglich der Bezüge des Katecheten, dann der nöthigen Summe zur An- schaffung der Lehrmittel und der Art der Besorgung derselben, dann der Feststellung des Schulgeldes, Be- schlüße zu fassen sind. Die ausgesprochene Erwartung des h. k.k. Staatsministeriums wegen Zustandebringung der Mittel für die angestrebte, voll- kommen selbstständige Unter- realschule betreffend, hat sich die Gemeindevertrettung nie dahin ausgesprochen, dieselben tragen zu wollen; im Gegen- theile wurde in jedem Berichte Verwahrung gegen alle Aus- lagen, außer welche von dem Gemeinde- rathe mit der Besoldung des neuen Lehrers, wozu nun auch die Funktions- gebühr für den Direktor kommt und die Aufbesserung der Lehrer- bezüge genehmiget wurden, sie mögen nun von einer Adapti- rung, von Bezügen oder anderen wie immer nahmen- tragenden Auslagen herrühren,

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