Ratsprotokoll vom 3. Mai 1861

die Lösung der angeführten Punkte bereits gegeben ist, und daß nur bezüglich der Bezüge des Katecheten, dann der nöthigen Summe zur Anschaffung der Lehrmittel und der Art der Besorgung derselben, dann der Feststellung des Schulgeldes, Beschlüße zu fassen sind. Die ausgesprochene Erwartung des h. k.k. Staatsministeriums wegen Zustandebringung der Mittel für die angestrebte, vollkommen selbstständige Unterrealschule betreffend, hat sich die Gemeindevertrettung nie dahin ausgesprochen, dieselben tragen zu wollen; im Gegentheile wurde in jedem Berichte Verwahrung gegen alle Auslagen, außer welche von dem Gemeinderathe mit der Besoldung des neuen Lehrers, wozu nun auch die Funktionsgebühr für den Direktor kommt und die Aufbesserung der Lehrerbezüge genehmiget wurden, sie mögen nun von einer Adaptirung, von Bezügen oder anderen wie immer nahmentragenden Auslagen herrühren,

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