Ratsprotokoll vom 20. Februar 1861

für die Dauer seiner Amtsführg. zu bestimmenden Funktionsgebüren. Vortrag Dem löblichen Gemeinderathe, nahmentlich den Mitgliedern der früheren Amtsperiode ist es genügend bekannt, wie der Herr Bürgermeister Anton Haller, während der Dauer seiner provisorischen Amtsleitung beinahe volle acht Monate sich dem Wohle der Gemeinde mit unermüdeten Eifer hingab und wofür Wohldemselben die schönste Anerkennung durch den glänzenden Erfolg der Wahl zum Bürgermeister bereits gezollt wurde. Eben so ist Ihnen bekannt, daß dessen ersprießliche Amtsführung mit der größten Uneigennützigkeit besorgt wurde, und daß Wohlderselbe, nach gestellter Anregung schon in den ersten Gemeinderaths Sitzungen sich entschieden und edelmüthig erklärte, wärend seiner provisorischen Amtsleitung, auf jede Funktionsgebühr zu verzichten.

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