Ratsprotokoll vom 20. Februar 1861

für die Dauer seiner Amtsführg. zu bestimmenden Funktionsgebüren. Vortrag Dem löblichen Gemeinderathe, nahmentlich den Mitgliedern der früheren Amtsperiode ist es genügend bekannt, wie der Herr Bürgermeister Anton Haller, während der Dauer seiner provisorischen Amts- leitung beinahe volle acht Monate sich dem Wohle der Ge- meinde mit unermüdeten Eifer hingab und wofür Wohl- demselben die schönste Anerken- nung durch den glänzenden Erfolg der Wahl zum Bürger- meister bereits gezollt wurde. Eben so ist Ihnen bekannt, daß dessen ersprießliche Amts- führung mit der größten Un- eigennützigkeit besorgt wurde, und daß Wohlderselbe, nach gestellter Anregung schon in den ersten Gemeinderaths Sit- zungen sich entschieden und edelmüthig erklärte, wärend seiner provisorischen Amtsleitung, auf jede Funktionsgebühr zu verzichten.

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