Ratsprotokoll vom 20. Februar 1861

Zum Behufe der Ergänzung des Gemeinderathes ist eine Neuwahl des dritten Wahlkörpers, von welchem der ausgeschiedene Gemeinderath Herr Anton Machek gewählt wurde, zu veranlassen. Dieser Antrag gab zu mehreren Erörterungen Veranlassung, an welchen sich die Herrn Gemeinderäthe von Schönthan, Sandböck, Stigler, Wickhoff und Dr. Pierer vornehmlich betheiligten und welche sich auf die Anwendung der bezüglichen Gesetzes Paragrafen bezogen. Nachdem der § 41 des Gemeinde Gesetzes eine andere gesetzliche Folge mit sich führt, als die beantragte Anwendung des § 43, so wurde in Frage gestellt, ob man bei dem Umstande, als die Verweigerung der Annahme der GemeinderathsStelle bereits vor der Bürgermeister-Wahl erfolgte berechtigt sey, die Bestimmungen des § 41 des Gemeindegesetztes, welche den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechtes nach sich ziehen, außer Acht zu lassen.

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