Ratsprotokoll vom 20. Februar 1861

Jahresvoranschlages im Nahmen des Gemeinderathes zum Abschluße bringen zu können. In der nächsten Gemeinderaths Sitzung werde ich dießfalls getroffene Vereinbarungen Ihrer Kenntniß und Genehmigung zu unterbreiten bereits in der Lage sein. Wolle der löbliche Gemeinderath diesem Antrage und beziehweise diesem Vortrage seine Zustimmung ertheilen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 380. Statthalterey Präs. Erlaß vom 18. Jenner l.J. Z. 274 mit der Anordnung, daß die Amtswirksamkeit des neuen Gemeinderathes erst nach der erfolgten Bestätigung des Bürgermeisters zu beginnen hat. Wird im Einklange mit der in der Sitzung des Gemeinderathes vom 19. Jenner l.J. ausgesprochenen gesetzlichen Bestimmung zur Kenntniß genommen. 481. Statthalterey Präs. Erlaß dto. 22. Jenner 1861 Z. 349 worin die Gemeinde Vorstehung unter Hinweisung auf die Modalitäten und

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