Ratsprotokoll vom 11. Jänner 1859

25. Kreisbehördl. Int. des hohen Statth. Erlaßes pcto Verehlichungsbewillig. des Jakob Obermann im Rekurswege.Von diesem hohen Erlaße ist Rekurrent unter Aushändigung seiner Rekursbeilagen und des Ehekonsenses sowie das Conscriptionsamt rathschlägig zu verständigen. 6895. Statthalterey Erlaß womit ein Gesetz zum Schutze der gewerblichen Marken und anderen Bezeichnungen erlassen wird. Von dem Inhalte dieses Markengesetzes sind die sämtlichen hiesigen Gewerbtreibenden, welche sich bei Ausübung ihres Gewerbes der Marken (Meisterzeichen) bedienen, durch Vorhalt desselben an die betreffenden Innungsvorsteher, welche zu diesem Behufe vorzurufen sind, zu verständigen. 81. Statth. Erlaß mit der Anordnung, daß die Rekurse in Strafsachen unmittelbar an die h. k.k. Statth. zu leiten sind. Zur Benehmungswissenschaft u. in der Normalien Samlung zu hinterlegen, eine Abschrift dieses hohen Erlaßes dem Herrn Sekretär zuzustellen.

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