Ratsprotokoll vom 11. Jänner 1859

und 16 Fragnern rücksichtlich des Lokalbedarfes bereits eine bedeutende Untersetzung dieser Gewerbszweige Statt findet, welcher Umstand auch aus Anlaß eines gleichen Gesuches von der hohen k.k. Statthalterey mit Erlaß vom 3. Dezbr. 1858 Z. 19329 anerkannt wurde, so findet sich der Gemeinderath nicht in der Lage diesem Gesuche die gewünschte Folge zu geben. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe k.k. Statthalterei offen, der binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 6899. Kreisbehördl. Erlaß v. 23/12 Z. 7443 und Erlaß des Ministeriums für Kultus und Unterricht v. 1./12 Z. 16964 pcto Sicherung und Bestimmung des Bauplatzes für das Haupt und Unterrealschulgebäude in Steyr. Bericht an die k.k. Kreisbehörde zu erstatten. 24. Kreisbehördl. Int. des H. Statth. Erlaßes womit der Rekurs des Math. Nußbaumer pcto verweig. Surrogatkaffehschank zurückgewiesen wird. Von diesem hohen Erlaße ist Rekurrent unter Beilagen Rückschluß mit Int. Dekret zu verständigen.

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