Ratsprotokoll vom 20. Juli 1858

und Rosina Heinzl sind vorzu- rufen, und sind alles Ernstes mit der nachdrücklichen Erklärung zu verwarnen, daß jede dieser Personen im Wiederbetretungsfalle ohne Scho- nung und Wiederruf aus dem Hause entfernt werden würde. Bei Rosina Heinzel aber ist dem Obmann noch überdieß aufzutragen, ein ärztliches Zeugniß über deren nunmehrigen Krankheitszustand beizubringen. Herrn Vögerl wird aber für zukünf- tiges Verhalten bedeutet, daß er berechtigt sey, alle jene Personen, welche sich ordnungswidrig benehmen hieramts anzuzeigen; die ver- warnten Personen aber, unter Er- stattung der Anzeige aus dem Hau- se entfernen zu sollen. 3918. Polizeiamt zeigt den Obmann und Ausspeiser des Siechenhauses wegen eigenmächtiger Entlassung des Josef Streicher und mangelhafter Ueber- wachung der Pfleglinge an. Der Obmann des Sondersiechenhau- ses Jakob Spitaler ist mit Dekret zu verwarnen, daß er sich nicht mehr unterstehe einen amtlichen Auftrag nicht auf das pünktlichste nachzukommen, ebenso ist denselben aufzutragen, seine Pfleglinge besser im Auge zu

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