Ratsprotokoll vom 20. Juli 1858

und Rosina Heinzl sind vorzurufen, und sind alles Ernstes mit der nachdrücklichen Erklärung zu verwarnen, daß jede dieser Personen im Wiederbetretungsfalle ohne Schonung und Wiederruf aus dem Hause entfernt werden würde. Bei Rosina Heinzel aber ist dem Obmann noch überdieß aufzutragen, ein ärztliches Zeugniß über deren nunmehrigen Krankheitszustand beizubringen. Herrn Vögerl wird aber für zukünftiges Verhalten bedeutet, daß er berechtigt sey, alle jene Personen, welche sich ordnungswidrig benehmen hieramts anzuzeigen; die verwarnten Personen aber, unter Erstattung der Anzeige aus dem Hause entfernen zu sollen. 3918. Polizeiamt zeigt den Obmann und Ausspeiser des Siechenhauses wegen eigenmächtiger Entlassung des Josef Streicher und mangelhafter Ueberwachung der Pfleglinge an. Der Obmann des Sondersiechenhauses Jakob Spitaler ist mit Dekret zu verwarnen, daß er sich nicht mehr unterstehe einen amtlichen Auftrag nicht auf das pünktlichste nachzukommen, ebenso ist denselben aufzutragen, seine Pfleglinge besser im Auge zu

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