Gemeinderatsprotokoll vom 23. Juli 1948

11. Die nächste Vorrückung in die Entlohnungsstufe ...... der Entlohnungsgruppe .......... erfoigt in sinngemäßer Anwendung der für die städtischen Beamten geltenden Gehaitsordnung am ......... 12. Solange die Personalvertretungen gemäß § 19 der Vertragsbedienste¬ venoranung nicht gebildet sind, ist vor einer Kündigung die derzeit bestehende provisorische Personaikommisston anzuhören. 13. §§ 3 und 12 des Beamten¬ Durch Zahlungen, die in Anwendung der Überleitungsgesetzes, St.G.Bl. Nr. 134/1945 dem Vertragsbediensteten geleistet wurden, ist der Anspruch auf die ihm bis 30. Juni 1948 gebührenden Bezüge erfüllt. 14. Die aufgrund des Gebührengesetzes zu entrichtenden Gebühren sind vom Vertragsbediensteven zu tragen. 15. Dieser Dienstvertrag wird in zwei Stücken ausgefertigt, von denen eines die Stadt St eyr und eines der Vertragsbedienstete erhält. Früher abgeschlossene Dienstverträge oder sonstige Vereinbarungen hinsichtlich des Dienstverhältnisses werden durch diesen Vertrag aufgehoben. Steyr, aI ................ DER VERTRAGSBEDIENSTETE: LER BURGERMEISTER: Dienstvertrag zwischen der Stadt Steyrund Herrn/Frau/ Fräulein ........................................... geboren am .................. I1 ............................ wohnhaft in ....................................................... im folgenden kurz Vertragsbediensteter genannt, vertreten durch .................... Beruf ........................ wird folgender Dienstvertrag abgeschlossen: 1. Das Dienstverhäitnis beginnt am ................................... und wird für die Zeit bis .................... auf unbestimmte Zeit eingegangen.

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