Gemeinderatsprotokoll vom 23. Juli 1948

Der Vertragsbedienstete ist verpflichtet, die ihm übertragenen Arbeiten und Verrichtungen fleißig und gewissenhaft nach bestem Wissen und Können zu vollziehen. Er hat seinen Vorgesetzten und Mitbediensteten mit Achtung zu begegnen, die dienstlichen Anordnungen der Vorgesetzten zu befolgen, sich sowohl im Dienste wie außerhalb des Dienstes seiner Stellung angemessen und ehrenhaft zu betragen. Er hat das Dienstgeheimnis, auch nach Endes des Dienstverhältnisses, treu zu bewahren, die Dienststunden genau einzuhalten, nötigenfalls seine Tätigkeit auch über die Dienststunden auszudehnen und vorübergehend nach Maßgabe seiner Eignun außerhalb des ihm zugewiesenen Pflichtenkreises andere dienstliche Arbeiten auszuführen. Die für bestimmte Dienstzweige erlassenen Sondervorschriften binden auch den dort verwendeten Vertragsbediensteten. Dem Vertragsbediensteten werden folgende Vordienstzeiten angerechnet: Die Zeit vom ........ bis einschlieblich 12. März 1938; die Zeit vom ........ bis einschlieblich 26. April 1945; die Zeit vom ........ bis einschlieblich 30. Juni 1948. Die Zeit vom ........ bis 30. Juni 1948 wird gemäß § 19, Absatz (1), lit. b), ee) des VG. 1947 für die Vorrückung in höhere Bezuge nicht angerechnet. 8. Der Vertragsbedienstete wird in das Schema ....., Entlohnungsgruppe ...... der VBO. eingereiht. 9. Unter Zugrundelegung des ......... 19.... als Tag des angenom¬ menen Dienstantrittes und der Einreihung in das Schema ......, Entlohnungsgruppe ....... - und bei Anwendung des § 19, Abs. (1. lit. b), ee) des VG. 1947- gebünrt dem Vertragsbediensteten vom 1. Juli 1948 an nach der Entlohnungsstufe........ ein monatlicher Gehalt von ........ . und eine monatliche Zulage gemäß § 29 VBO v. S .......... Der Vertragsbedienstete erhält die gleichen Familienzulagen wie städt. Beamte nach der Gehaltsordnung. Außerdem erhält der Vertragsbedienstete bis auf weiteres die Teuerungszuschläge und die Ausgleichszulage in der für die städtischen Beamten jeweils festgesetzten Höhe. Da nur eine Arbeitszeit von monatlich .......... Stunden verein¬ bart wurde, erhält der Vertragsbedienstete nur ...... des vor¬ stehenden Monatsbezuges.. 10. Das Entgelt wird am 15. eines jeden Monates ausbezahlt. Solange für die Bediensteten nach Schema III das Entgeit nach Stunden be rechnet wird, erfolgt die Auszahlung vierwöchentlich im nach¬ hinein.

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