Gemeinderatsprotokoll vom 23. Juli 1948

Fortsetzg. Schema IV In der Entlohnungsgruppe Stufe 331.- 589.- 407.- 500.- 458.- 526.- 18 621.- 479:- 424.- 343.- 653.- 551.- 500.- 441.- 522.- 685.- 17.- 602.- 748.- 23 780.- Anschließend bringe ich die Dienstvertrags-Entwürfe zur Verlesung. Dienstvertrag Zwischen der Stadt Steyr und Herrn/Frau/Fräulein ..................... . . . . . . . . . . ... . ........- geboren am .....................- wohnhaft in .............................- im folgenden kurz Vertragsbediensteter genannt vertreten durch ........................ Beruf ................... wird folgender Dienstvertrag abgeschlossen: Das bestehende Dienstverhältnis wird gemäß § 28 der Vertragsbedienstetenordnung (VBO) mit 1. Juli 1948 auf unbestimmte Zeit erneuert. Gleichzeitig mit der Erneuerung des Dienstverhältnisses wird der Vertragsbedienstete gemäß § 7 im Zusammenhalt mit § 12 des Beamtenüberleitungsgesetzes auf einen Dienstposten des neu gebildeten Personalstandes übernommen. 3. Auf das Dienstverhältnis finden die Vorschrift über das Dienstund Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten der Stadt Steyr (Vertragsbedienstetenordnung - VB0) und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Der Vertragsbedienstete wird als ................ verwendet und voll - täglich - ........ Stunden beschäftigt. Die tägliche Arbeitszeit ist die gleiche wie die der städtischen Beamten desselben Dienstzweiges. 5. Die Stadt ist berechtigt, den Vertragsbediensteten jederzeit bei einer anderen Dienststelle zu verwenden.

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