Gemeinderatsprotokoll vom 23. Juli 1948

2. Auf das Dienstverhältnis finden die Vorschrift über das Dienst¬ und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten der Stadt Steyr Vertragsbedienstetenordnung -VBO) und die. dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen in der jeweils gelvenden Fassung Anwendung. Der Vertragsbedienstete wird als .................. verwendet und voll - täglich .1........ Stunden - beschäftigt. Die tägliche Arbeitszeit ist die gleichewie die der städtischen Beamten desselben Dienstzweiges. 4. Die Stadt ist berechtigt, den Vertragsbediensteten jederzeit bei einer anderen Dienststelle zu verwenden. 5. Der Vertragsbedienstete ist verpflichtet, die ihm übertragenen Arbeiten und Verrichtungen fleißig und gewissenhaft nach bestem Wissen und Können zu vollziehen. Er hat seinen Vorgesetzten und Mitbediensteten mit Achtung zu begegnen, die dienstlichen Anordnungen der Vorgesetzten zu befolgen, sich sowohl im Dienste wie außerhalb des Dienstes seiner Stellung angemessen und ehrenhaft zu betragen. Er hat das Dienstgeheimnis, auch nach Ende des Dien: verhältnisses, treu zu bewahren, die Dienststunden genau einzuhalten, nötigenfalls seine Tätigkeit auch über die Dienststunden auszudehnen und vorübergehend nach Maßgabe seiner Eignung außerha des ihm zugewiesenen Pilichte-nkreises andere dienstliche Arbeite auszuführen. Die für bestimmte Dienstzweige erlassenen Sondervorschriften bind auch den dort verwendeten Vertragsbediensteten. 6. Der Vertragsbedienstete wird in das Schema ..... Entlohnungsgruppe ....... der VBO. eingreiht. Es gebührt ihm daher nach Stufe 1 dieser Entlohnungsgruppe ein monatliches Gehalt von ....... S. Der Vertragsbedienstete erhält die gleichen Familienzulagen wie städtische Beamte nach der Gehaltsordnung. Außerdem erhält der Vertragsbedienstete bis auf weiteres die für die städtischen Beamten jeweils festgesetzten. Teuerungszuschläge und die Ausgleichszulage. . * * * * * * * Da nur eine Arbeitszeit von monatlich ........ Stunden vereinbart wurde, erhält der Vertragsbedienstete nur ........ des vorstehenden Monatsbezuges. Das Entgelt wird am 15. eines jeden Monates ausbezahlt. Solange für die Bediensteten nach Schema III das Entgelt nach Stunden berechnet wird, erfolgt die Auszahlung vierwöchentlich im nachhinein.

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