Gemeinderatsprotokoll vom 21. Mai 1948

vorkommen, daß, falls Zahlung verlangt wird, der einzelne Bauwerber behaupten wird, es sei nicht von ihm sondern von Kralowetz gebaut worden. Es ist notwendig, hier Klarheit, zu schaffen, damit niemand durch diese Firma zu Schaden kommt." Gemeinderat Alois Huemer: "Um in dieser Sache eine einheitliche Regelung herbeizuführen, wird vorgeschlagen, nachdem die Ausfertigung des Kaufvertrages Sache des Stadtrates ist, daß sich die Gemeinde vorbehält, daß ein Verkauf des Grundes an itte Personen nicht stattfinden kann; diese Auffassung bietet die notwendige Sicherheit. Das Rückkaufsrecht der Gründe ist utomatisch vorgesehen; derlei Bedenken werden in den Kaufvertrag eingeschaltet werden. Gemeinderat Karl Wipplinger: "Die K.P.O. hat nichts dagegen einzuwenden, wenn eine Firma gesund und in Ordnung ist, was jedoch bei der Fa. Kralowetz nicht der Fall sein dürfte. Von Seite des Dipl.Kfm. Dechel wurde erklärt, daß die Firma den Grund benötige, weil Geld benötigt wird. Von einer Firma, die auf 6 Grundparzellen bauen will, weil sie Geld zur Weiterführung des Betriebes benötigt und diese Gründe noch nicht bezahlt hat, kann man nicht behaupten, daß sie gesund ist." Gemeinderat F. Pöschl : "Die Ausführungen des Gemeinderates Wipplinger beruhen insoferne auf einem Mißverständnis, als fast sämtliche Bauwerber Kredite aufnehmen müssen. Es wird jedoch keines der Institute Kredit geben, solange der Betreffende nicht nachweisen kann, daß der Grund, auf dem er bauen will, sein Eigentum ist. Es geschieht dies also nicht zur Stärkung der Firma Kralowetz, sondern zur Fertigstellung des Baues. Bürgermeister Leopold Steinbrecher läßt zu diesem Antrage abstimmen. Der Antrag wurde mit Stimmenmehrheit (29:3/KPö/) angenommen. Punkt 13) 21. 6831/46 Wiedergutmachung an den Verein Arbeiterheim in Bezug auf die Einlage bei der Spar- und Kreditkasse Linz im Betrage von S 87.285.-. e Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: „Der'Verein Arbeiterheim' begehrt in seiner Eingabe vom 15.VII.1946 unter anderem die Rückgabe einer Einlage bei der Spar- und Kreditkasse im Betrage von rund S 100.000.-. Anläßlich der am 6.V.1948

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