Otto Ehler - Eisengewerbe und Stadtentwicklung

—34— Eigentum“ zugestellt wurde, um damit die Eigentumsverhältnisse zu klären. Die Anzeige selbst enthält in vierzehn Punkten die Pflichten und Rechte eines Herrn Wührgrabens Eigentümer, der neu in die Gemeinschaft der Wührgrabler aufgenommen werden soll. Einen besonderen Wert in technischer und rechtlicher Hinsicht besitzt jener Punkt der Anzeige, in welchem dem einzelnen Wührgrabler verboten wird, eigenmächtig Veränderungen seiner Anlage vorzunehmen (siehe Anhang, S. 264). Hier handelt es sich um eine baupolizeiliche Vorschrift, die in erster Linie die wasserführenden Teile betraf. Sicherlich ist sie aber auch auf die Bauführung der Gebäude selbst angewandt worden, vor allem in jenen Fällen, in welchen der Lichtraum über dem Gerinne betroffen wurde. Diese Vorschrift wurde in Steyr erst durch die Bauordnung für die Stadt Steyr, Gesetz vom 13. März 1875, LGBl.Nr.14, ersetzt und aufgehoben. Auf dem Stich des Steyrer Goldschmiedes Wolfgang Hauser, der unter Mithilfe seines Sohnes um 1600 entstanden ist, wird die Stadt in einem Planprospekt mit großer Genauigkeit dargestellt. Die Wiedergabe der Ersten Zeugstatt zeigt die beiden Schleifengruppen im Gerinne noch nicht, sie sind erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet worden. Der Hammer A 11 in seiner frühen Form und die Schleifen A 12 und A 13 sind samt dem Wehrsteg auf dem Stich zu sehen, der Schleifersteg aber fehlt noch. Die Gebäude am Nordufer sind nicht mit der sonst sehr detailgenauen Art erfasst. Die Art der Darstellung einerseits und die Mauerstärken der Wohnhäuser für die Müller und die dort bestehenden Gewölbe andererseits lassen den Schluss zu, dass diese Häuser am Ende des 16. Jahrhunderts schon in Massivbauweise errichtet waren. Dies gilt auch für A 11 und A 13 am Südufer des Gerinnes im Bereich der Ersten Zeugstätte. Auf dem Hauserstich befindet sich die Jahreszahl 1584. Diese Zahl wurde nachträglich eingefügt, da sie auf einer Reproduktion, welche als Anhang der Dissertation von Irmgard Hack aus dem Jahre 1949 beigefügt ist, fehlt. Joachim Händl, Bürgermeister der Stadt von 1618 bis 1624, Baumeister und Baustoffhändler, war der Erbauer der beiden Schleifengruppen, die in der Ersten Zeugstätte im Gerinne des Wehrgrabens selbst bestehen, bzw. bestanden. Er hat den Plautzenhof, den westlich davon gelegenen Kalkofen und

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