Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

-49- Einrichtung wegen der engen geschäftlichen Beziehungen zwischen Schmieden undMesserern äußerst nötig war. Die Klingen wurden also beschaut, „ob sie werkgerecht gearbeitet waren und aus guettigem Werkzeug“ erzeugt wurden . 1 Jeden „Pfinztag und Sambstag“ brachten die Raminger und Dambacher Schmiede ihre Waren in das von der Obrigkeit bestimmte „Beschauhaus“ in Steyrdorf, dem Wohnsitz der Messerer. 2 Hier erfolgte durch die „Beschauleute“, je einen Klingenschmied von Steyr, Raming und Dambach, einen Schleifer, zwei „Frumbwerk-“ und einen „Paarmesserer“ die Kontrolle . 3 Diese Waren- prüfer mussten dem Eisenobmann gemeldet werden. Die „Beschauleute“ erhielten für ihre Tätigkeit das „Beschaugeld“ , 4 außerdem forderten sie 1544 für jede Klinge, die sie als schlecht befunden hatten, 1 Pfg . 5 Wollte jedoch ein Schmied die Beschau umgehen und seine Waren sofort in die Häuser der Verleger bringen, hatte er schwere Geldstrafen zu erwarten. 6 Und nun zur Prüfung selbst: Die Materialkontrolle fand auf 3 verschiedenen Steinen statt. Die erste Probe erfolgte auf dem „Schinderstein“, einem rauen Stein. Alle Klingen, die hier als „unguet- tige“ Ware erkannt wurde, galten als „Steinabeisen“, also Ausschuss und mussten vom Klingen- schmied gegen gute umgewechselt werden. Die zweite Prüfung fand auf dem „Abrichterstein“ statt; auch die hier als schlecht ausgelegten Klingen mussten von den Schmieden ausgewechselt werden. Wohl nur in ganz besonderen Fällen kam es zur dritten Prüfung, die auf dem „Läuterstein“ vorge- nommen wurde. Nach dem Entscheid von 1580 fiel diese letzte Prüfung weg. 7 Aber nicht nur die Qualität des Materials wurde kontrolliert, auch die Ausführung selbst wurde überwacht. Besonders die „Übergrößerungen“ der Klingen wurden schwer bestraft; die Klingenformen, auf die man sich jeweils geeint hatten, galten als Norm. 8 Klingen, die in geschliffenen Zustand in die Hände der Messerer gelangten, wurden auch auf ihren Schliff geprüft; erst wenn dieser für gerecht und gut befunden wurde, wurde der festgesetzte Schlei- ferlohn bezahlt . 9 1 1553, Schoiber 40. 2 1553 war die Beschau im Haus des Philipp Kurtz in Steyrdorf, Schoiber 41. 3 1580 Entscheid über die Streitigkeiten zw. Schmieden und Messerern, XI/5, St.A.; 1553 nur Beschauleute, Schoi- ber 41. 4 Beschaugeld betrug im Jahre 1553 für jede 1.000 Klingen 4 Pfg., die die Messerer den „Beschauleuten“ zu zahlen hatten. 1553 März 3, Vergleich zw. Klingschmieden u. Messerern, Schoiber 37/42. 5 1544 Okt. 6, Klage der Raminger und Dambacher Klingenschmiede über schlechten und zu wenig Werkzeug; auch die von den Steyrer Messerern durchgeführte Beschau sei zu streng, sie „lassen vnns auff ein ganz tausent nit ein khlingen durch geen ...“, Schoiber 35/37. 6 1553 wurde als Strafe die Zahlung von 5 fl. 60 Pfg. gefordert; vgl. Anm.1, Schoiber 42. 7 Diese Prüfungen dürften auf 3 rotierenden Steinen mit verschiedener Korngröße u. Härte stattgefunden haben. Die Prüfklinge wurde an einem der Steine angeschliffen, so dass auf der dadurch verfeinerten Oberfläche unrei- ner Stahl sichtbar wurde. 8 vgl. S. 64 ff. 9 Nach Schoiber 53, wurden die Schleifer nach dem „Rabisch“ entlohnt; dies war ein einfaches Verrechnungssys- tem, das auf zwei Hölzern beruhte, in die jede Lieferung durch Einkerbung gezeichnet war. Ein Holz erhielt der Schleifer und eines der Messerer. Diese Methode wurde im 19. Jh. noch vielfach verwendet.

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