Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

-28- d. Preisverhältnisse Bei dem Riesenumfang, den der innerbergische Eisenhandel angenommen hatte, war das Preis- problem sowohl für die Händler als auch für den Staat von wesentlicher Bedeutung. Daher galt es für den Landesfürsten als vornehmste Pflicht, die Eisenpreise zu regeln. Dies erfolgte durch eine landes- fürstliche Kommission die, falls sich die Notwendigkeit ergab, Änderungen vorzunehmen hatte. Die älteste Preisfestlegung stammte aus der Zeit Friedrich III. vom Jahre 1448/49, hier wurden so- wohl für Roheisen als auch für alle Sorten Hammerwaren, die Höhe der Preise festgesetzt. Jene Satzung war, wie alle folgenden bindend für die ganzen Erblande; sie erstreckten sich auf Festsetzung der Löhne der an den Wurzen beschäftigten Arbeiter, auf Roheisenpreise, auf Hammerwaren sowohl die in Steyr verhandelt wurden, als auch in den einzelnen Legorten. Der immer grösser werdende Mangel an Holz- kohle, die hohen Kosten ihrer Herbeischaffung, schlechte Straßenverhältnisse und gefährliche Wasser- wege bildeten die Hauptursache der folgenden Preissteigerungen. Das Bedürfnis nach erhöhten Prei- sen trat in erster Linie bei den Radmeistern auf; sie gaben den Anstoß zu neuem Eisensatz, denn jede Teuerung von Holz, Kohle und Lebensmitteln wirkte sich unmittelbar an ihnen aus, schwere Unwetter zogen katastrophale Folgen nach sich, der Flussverkehr wurde lahmgelegt, Ross- und Schiffweg von Laimbach bis Steyr konnte nicht benützt werden und die Getreidepreise stiegen in die Höhe . 1 Die ein- zige Möglichkeit zur Besserung lag in einer ausgiebigen Eisensteigerung, die nach jahrelangen Verhand- lungen wohl zustande kam, doch meist zu spät erfolgte, da andere neue Forderungen zur Debatte standen. Erreichten aber die Radmeister endlich eine Steigerung, dann stellten die Hammermeister ebenso ihre Forderungen, denn jede Verteuerung traf auch sie automatisch mit. Diese mussten nicht nur die Kosten für Proviant, Holz und Kohle bestreiten, sondern der Reinertrag aus den Eisen wurde außerdem noch durch den normalen „Hindangang im Feuer“ geschmälert . 2 Ein ständiges Ringen um die Festsetzung der Eisenpreise können wir bis tief in das 18. Jh. hinein verfolgen. Bei einer allgemeinen Betrachtung der Eisenpreise kann gesagt werden, dass die Stellung der Eisenwerke als gesund zu be- trachten ist, wenn 1 q Roheisen ungefähr 1 Metzen Weizen entspricht. Dies war 1625 der Fall, als 1 q Roheisen 1 fl. 30 kr. kostete und 1 Metzen Weizen nur um 7 kr. teurer kam . 3 Die Eisensatzungen wurden in erster Linie für die weiterverarbeitenden Handwerker erlassen, an die der Rohstoff um angemessenen Preis abgegeben werden sollte. Die Käufer erhielten dadurch ge- wisse Anhaltspunkte für ihre Kalkulationen und der schädlichen Preistreiberei wurde ein Riegel vorge- schoben. Jedoch an ein vollkommenes Durchdringen der Regierung in der Preispolitik des Eisens war nicht zu denken, wenn auch das Streben nach gerechten Preisen in den drei Gliedern vorhanden war. Die staatlichen Maßnahmen machten vor den Interessen der Eisenhändler selbst halt. Es galt noch in der Eisenordnung vom Jahre 1560 der „ainige gleiche Kauf gegen In- und Ausländer“ 4 doch die Frem- den selbst sprengten die Fessel, ihnen war das alpenländische Eisen unentbehrlich und versuchten daher mit allen Mitteln, so viel als möglich davon zu gewinnen. Sie hielten sich daher keineswegs an die Satzungen, sondern forderten Preise, die die in Österreich gültigen um vieles übertrafen. Ober- deutsche Händler köderten daher durch vorschriftswidrige hohe Preise beträchtliche Mengen der Pro- duktion, gaben sogar an die Radmeister Vorschüsse und schlossen mit den Händlern Steyrs geheime Kontrakte. Dies geschah bereits in einer Zeit als die Preise für Ausländer noch verbindlich waren. 5 Die zeitweise Verödung des inländischen Marktes kann großteils als Folge davon angesehen werden. Nicht nur der Masse, auch der Qualität nach waren die Ausländer begünstigt. Die Kaufleute von Steyr 1 Normaler Preis für 4 Metzen Weizen 7-8 Schillinge; 1568 war diese Menge um 10-14 Schillinge nicht zu haben, Pirchegger III, 18; 1 Metzen = 61.49 l. 2 Gewichtsverlust beim Ausschmieden des Eisens, da in Roheisen Erde, Sand und Lehm kleben blieben. Pirchegger nimmt von 260 q Eisen 35 q „Hindangang“, Pirchegger III, 132. 3 Diese Verhältnisse dauerten bis 1784, Langer 129. 4 1560 Eisenordnung Ferdinand I., 1560/V OBA. 5 1564 „dem kaiser mermals fürkommen, durch was für Contracte und Praktiken, so Eisenhändler und Hammer- meister allenthalben mit ausländischen Kauf- und Handelsleuten haben, (diese) das geschlagene Eisen volgend in freiem ungesetzten Kauf mit hohem Nutz und Gewinn aus den Erbländen, dadurch dann solch Mangel an Eisen an denselben erscheint, auf den Wasser und Land in das Reich, Baiern, Stift Salzburg, auch allweg auf das Hunga- rische, als von Pettau, Radkersburg und anderen Orten verführen“. 1564/36, OBA.

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