Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

-29- gestatteten sich unreelle Teilung des Zeugs, der gute wurde gegen entsprechende Preiserhöhung den Ausländern aufbehalten, der schlechte den Einheimischen verkauft. Die hohen Gewinne, die sich aus der Verhandlung ins Ausland ergaben, brachten die Forderungen des Inlands zum Schwelgen. Die staatlichen Preisordnungen hatten wohl versucht, die „bürgerlichen Gewinne“ der Händler von Steyr und den einzelnen Legorten zu regeln, auf ein bestimmtes Maß festzusetzen und zu beschränken. Bei der Aufstellung der Preise für die Legorte kamen die Frachtspesen zu dem in Steyr gültigen noch hinzu . 1 Jedoch die beschränkten Einnahmen, die den Händlern durch Verhandlung im Inland zuflossen, wur- den weit überholt durch die gewinnbringenden Geschäfte, die sie mit dem Ausland tätigten. Nach der Preissatzung von 1626, die ausschließlich nur für den Verkauf an inländische Konsumenten Gültigkeit hatte, war den Preissätzen im Auslandshandel auch gesetzlich keine Grenze mehr gesetzt, der Ver- schleiß in ausländische Gebiete konnte nun rechtmäßig nach beliebig hohen Preisen erfolgen. Dies nützten die Steyrer auch zur Genüge aus und verhandelten den Zentner Scharsachstahl nach Köln um 13 fl. bei einem Inlandspreis von 7 fl. 2 Bereits in Jahre 1605 mussten die Händler von Freistadt, Krems, Stein und Wien den Zentner Scharsachstahl im Hinblick auf den großen Gewinn bei der Verhandlung ins Ausland um 1 fl. per Zentner über den getroffenen Eisensatz bezahlen. Trotzdem blieb noch eine beträchtliche Gewinnspanne . 3 Die Preispolitik der Regierung kann als zweischneidig angesehen werden. Sie versuchte einerseits den inländischen Handwerkern entgegenzukommen, vermochte aber nicht mit voller Kraft die oft un- gesunden Verhältnisse in den Handelshäusern zu beseitigen. Wesentlich und bestimmend hiefür dürfte wohl der häufige Geldmangel der Landesfürsten gewesen sein, die die Eisenhändler oftmals als Geldgeber nur zu notwendig brauchten. Bei einem stabilen Geldwert, gleich hohen Lebensmittel- und Kohlenpreisen könnte die Festlegung der Preise sicherlich als ein Vorteil angesehen werden; da dies jedoch keinesfalls zutraf, die Ordnungen aber starr waren und kein Anschmiegen an die augenblickli- che wirtschaftliche Lage ermöglichten, blieb die Preisfrage ein ungelöstes Problem, das nur teilweise den gewünschten Erfolg verzeichnen konnte. 1 1560 Kosten des Scharsachstahls: in Steyr pro q 3 fl. 14 Pfg.; in Linz und Krems 3 fl. 1 Schilling 14 Pfg.; in Enns 3 fl. 1 Schilling, 26 Pfg.; in Wels 3 fl. 2 Schilling, 16 Pfg.; in Freistadt 3 fl. 3 Schilling, 2 Pfg. (große Teuerung durch den Transport zu Lande von Mauthausen – Freistadt); in Wien 3 fl. 2 Schilling, 19 Pfg.; Eisenordnung 1560/V, OBA. 2 1649 Bericht eines Eisenhändlers von Köln, der 300 Zentner Scharsachstahl im Wert von 3.900 fl. lagern hatte, IV/9/127, St.A. 3 Pantz, Gewerkschaft 74.

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