Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

-4- Landesfürstliche Eingriffe Mit der Vergebung der Regale an den Landesfürsten durch den König im 10., 11. und 12. Jahrhundert, wo weite Landstriche verödet lagen und neu besiedelt werden mussten, gelangten große Gebiete mit allen Nutzungen, also auch mit dem Recht auf Bergbau (Montanregal) in die Hände des Landesfürsten. Er be- trachtete sich als Besitzer sowohl der in Betrieb stehenden als auch der noch zu erschließenden Bergwerke. Wälder und Flüsse, die zum Bergbetrieb gehörten, waren auch im Montanregal eingeschlossen und daher dem Landesfürsten zur eigenen Verwendung überlassen. Erzgewinnung, Roheisenerzeugung und seine weitere Verarbeitung betrieben die Landesherren auf ihre eigene Rechnung; Unfreie standen in ihren Diensten, die den Erzabbau besorgten. Später löste sich dieses Verhältnis und an die Stelle der Unfreiheit trat ein Zinsverhältnis, das in den verschiedenen Abgaben der Rad- und Hammermeister zum Ausdruck kam. Die Berechtigung zur Errichtung einer solchen Betriebsstätte wurde ausdrücklich unter Festsetzung des erwähnten Entgelts vom Landesfürsten verliehen . 1 Es bedeutete also schon in dieser frühen Zeit die Erzgewinnung eine willkommene Einnahmsquelle. Seit dem Ende dos 12. Jh. ist deutlich zu merken, dass die Staatsgewalt den bergbaulichen Fragen mit größerer Umsicht gegenübersteht. Am eifrigsten ist das staatliche Eingreifen zwischen 1500 und 1800 feststellbar, also in jener Zeit des Absolutismus, wo sich die Macht des Herrschers zur Allgewalt steigerte, wo durch straffe Zentralisation der wirtschaftlichen Autono- mie immer größere Schranken gesetzt wurden, wo sie durch Errichtung eigener staatlicher Behörden den Gesamtverlauf des wirtschaftlichen Lebens zu regeln begann. Der Merkantilismus prägte seine charakte- ristischen Merkmale dem gesamten Wirtschaftsleben des Staates auf, alle Erzeugniszweige sollten in rich- tige Ordnung gebracht werden, damit beste Ausnützung erzielt werden könne. Jene Umänderung der Wirt- schaft ist eben auf die Formänderung des Staates zurückzuführen, der ein neues, absolutistisches Gepräge erhalten hatte und sich als solcher als Mittelpunkt fühlte, die Vereinheitlichung der Wirtschaft, die von ihm gelenkt wurde, sich als oberstes Ziel setzte. Für Industrie und Handel war er der Vormund, ihre Blüte schuf die nötige Gewähr für Vermehrung des Volksvormögens, um erfolgreiche Kriege führen zu können, die zur Machtentfaltung des Habsburgerreiches beitrugen. Jene Zwangslagen, die die Erblande durchzu- stehen hatten, die religiösen Wirren, politische Kämpfe, soziale Krisen, Türken- und Franzosennot stellten ungeheure Lasten an die Herrscher, die im Zuge der Zeit versuchten, durch Hebung der Schätze am Erzberg eine Stärkung und Heilung des Staatshaushaltes zu erzielen. Die Erträgnisse aus Eisenhandel und Eisenver- arbeitung konnten beste Dienste dafür leisten. Es galt daher in erster Linie dem Eisenwesen staatliche Förderung und Unterstützung, bedeutete doch „Eisenwürde“ allgemeinen Wohlstand, „Eisenunwürde“ Niedergang und Verfall des gesamten wirtschaftlichen Lebens. Je mächtiger nun der Aufschwung des Ei- senwesens war, desto ergiebiger die Kameraleinnahmen für den Staat. Neben den Steuern und Zinsen der Gewerke n 2 flossen der Kammer die Haupteinnahmen aus den verschiedenen Verkehrsabgaben, Waaggel- dern, Aufschlägen, Maute n 3 und Zöllen zu. An Land- und Wasserstraßen waren zahlreiche Mautstätten für Roheisen und verschmiedete Ware, deren Einnahmen eine willkommene Stärkung der angegriffenen Staatsfinanzen bedeuteten. Besonders wenn in Kriegszeiten die Staatskasse Ebbe verzeichnete, wurde nicht immer maßvolle Mautpolitik betrieben und der Handel musste die Lasten tragen. Die Regierung musste also in ihrem eigensten Interesse auf das Gedeihen der Eisenwirtschuft bedacht sein, hatte sie wohl zu regeln und durfte keines der Glieder vernachlässigen. Daher überwachte sie das Eisen auf seinen ganzen Wegen von Erzberg bis über die Grenzen des Landes hinaus, staatliche Vorschriften und Kontroll- maßnahmen umspannten den ganzen Betrieb. Die Grundvoraussetzung zur Eisenerzeugung war das Vorhandensein von genügend Brennstoff und Le- bensmitteln, hier setzte auch die staatliche Unterstützung ein. Für die ältesten Eisenarbeiter unserer Alpentäler bildete die Versorgung mit dem nötigen Brennstoff keine Schwierigkeit, der Waldreichtum schien unerschöpflich. Im Laufe der Entwicklung wurde jedoch für Rad- und Hammermeister der günstig gelegene Waldbestand zu wenig, um den Bedarf an Holz und Kohle 1 Lehensbuch Albrecht III, 1380; Bittner 468, Anm. 1. 2 Die Abgaben des Radmeisters an den Landesfürsten bestanden ursprünglich in einem Teil der erzeugten Produkte. Im 15.Jh. wurden diese bereits in Gold geleistet; Pantz Gewerkschaft 34. 3 Die sog, „alte Maut“ war bei der Abwaage jedes Zentners Roheisen sogleich zu entrichten. Seit 1618 bestand die „österr. Maut“ die von den Hammermeistern zu zahlen war; Pantz Gewerkschaft 34.

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