Gernot Fieber - Die Verwaltung und Gerichtsbarkeit der Stadt Steyr von 1100 bis heute

23 Der so neuentstandene juridische Magistrat hatte die politische Verwaltung, die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung über. Kri- minalurteile mussten, nach einem Kreisamtsdekret, an das k.k. Appel- lationsgericht in Wien zur Approbation gesandt werden. Der Name „juridischer Magistrat” kommt daher, da der Bürger- meister, die Räte und die Sekretäre geprüfte Juristen sein mussten. Die drei Wirkungsbereiche des Magistrates hatten die Bildung von drei Senaten zur Folge. Ab 1786 36 fanden die Punkte in den Ratsproto- kollen ihren Niederschlag, da seit diesem Zeitpunkt drei verschiedene Protokolle geführt wurden. (Das politische, ökonomische und das Jus- tizprotokoll) Mit dem Dekret von 1785 37 wurden auch die bisherigen Ratswah- len geändert. Die gesamte Bürgerschaft musste sich, nach Stadtteilen getrennt, ins Rathaus begeben, um dort zwanzig, sogenannte Votan- ten zu wählen, die dann geeignete Kandidaten vorschlugen. Die Na- men der Kandidaten für das Bürgermeisteramt und für die Räte wur- den vorher angeschlagen, um den Votanten die Entscheidung zu er- leichtern. Der erwählte Bürgermeister musste bei der Landesregierung den Amtseid ablegen, die 4 Magistratsräte mussten ihren Eid in die Hand des Bürgermeisters ablegen. Im Zuge dieser Reformen wurde auch das Amt des Stadtschreibers abgeschafft. Der höchste Beamte des Magistrates ist seit dieser Zeit der Magistratsdirektor.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2