Gernot Fieber - Die Verwaltung und Gerichtsbarkeit der Stadt Steyr von 1100 bis heute

22 Er war völlig von den Ideen der Aufklärung überzeugt und wollte einen zentralistischen Wohlfahrts- und Polizeistaat erreichen. Er dehnte die Reformen auch auf Belgien und Ungarn aus. Einige wichtige Reformen: • Beseitigung des Mitspracherechtes aller ständischen Vertre- tungen • Aufhebung der Selbstverwaltung in den Städten • Bildung eines einheitlichen Beamtenkörpers • Festlegung eines einheitlichen Instanzenzuges; (man konnte gegen das Urteil des Land- und Ortsgerichtes bei den Beru- fungsgerichten und gegen diese Urteile, bei der obersten Jus- tizstelle Berufung einlegen.) • Zulassung aller Konfessionen (Toleranzpatent) • Klösteraufhebungen • Aufhebung der Leibeigenschaft 5.3) Folgen für die Stadt Steyr Die Reformen, die zuerst eine Schmälerung der Vorrechte, und dann deren völlige Abschaffung zur Folge hatten, hatten auch in Steyr zahlreiche Auswirkungen. Zur besseren Überwachung der Grundherr- schaften wurden in jedem Viertel Oberösterreichs Kreisämter geschaf- fen. Sie unterstanden den Landesregierungen (Gubernien) und waren die erste Behördenstelle die unmittelbar mit der Bevölkerung in Kon- takt standen. Das k.k. Kreisamt für das Traunviertel wurde 178 3 34 von Trauneck nach Steyr verlegt. Eine weitere Konsequenz war, dass 1785 anstelle der bisherigen Führungsspitze der Stadt (Bürgermeister, Rich- ter, Rat und Genannte) geprüfte Juristen das Amt des Bürgermeisters, der 4 Räte und der 2 Sekretäre ausübten. Der erste Bürgermeister, der nach dieser Reform gewählt worden ist, und von der Landesregierung bestätigt werden musste, war Sylvester von Paumgarten. 35

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