Gernot Fieber - Die Verwaltung und Gerichtsbarkeit der Stadt Steyr von 1100 bis heute

21 5) DIE REFORMEN MARIA THERESIAS UND JOSEPH II UND DIE FOLGEN FÜR DIE STADT STEYR 5.1) Die Reformen Maria Theresias Kaiserin Maria Theresia setzte die von ihrem Vater begonnene Zentralisierung der Verwaltung fort. Die böhmisch-österreichischen Erbländer wurden in Gubernien (Bundesländer) aufgeteilt, die wiede- rum in Kreisämter (Bezirkshauptmannschaften) eingeteilt waren. Be- ziehungen mit dem Ausland wurden durch die Haus-, Hof- und Staats- kanzlei geführt, ein eigenes Handelsministeriumwurde eingeführt, das sich um die Wirtschaft, den Handel und den Verkehr kümmern musste. Die Verwaltung, Justiz und die Finanzen wurden streng voneinander getrennt. Auch die Rechtspflege wurde geändert. So wurden viele gutsherrliche und städtische Gerichte aufgehoben, die Folter wurde abgeschafft und das Strafrecht wurde zusammengefasst. Ein Allgemei- nes Bürgerliches Gesetzbuch wurde begonnen aber erst am Beginn des 19. Jahrhunderts vollendet . 31 Weitere Reformen waren: • Einführung der Schulpflicht • Aufsichtsrecht über die Kirche • Förderung von Handel und Industrie Maria Theresia war bei ihren Reformen — im Gegensatz zu ihrem Sohn — behutsam vorgegangen und beschränkte sich auf die Alpen- länder und Böhmen. Ungarn und Belgien behielten ihre ständischen Regierungsformen . 32 Die Reformen bedeuteten die Wandlung der böhmisch-österreichischen Länder vom ständischen Feudalstaat zum modernen Beamtenstaat. 33 5.2) Die Reformen Joseph II Joseph II, der schon 1765 zum Kaiser gekrönt wurde, aber nur Mit- regent Maria Theresias war, konnte erst nach dem Tod Maria The- resias, 1780, die Alleinregierung antreten.

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