Gernot Fieber - Die Verwaltung und Gerichtsbarkeit der Stadt Steyr von 1100 bis heute

24 6) DER AUFBAU DES GERICHTES UND DES MAGISTRATES VOR DEN WELTKRIEGEN 6.1) Das Gerichtswesen Von 1783-1850 38 war in Steyr die „erste montanistische Instanz“ das Berggerich t 39 beheimatet. Nach der, am 26. Juni 184 9 40 genehmig- ten Gerichtsorganisation wurde Steyr zum Sitz eines Landgerichtes mit dem Wirkungsbereich als Apell- und Schwurgericht. Das Gericht am- tierte zuerst im Rathaus, am 1. Juli 1858 41 wurde das neue Gericht im Exjesuitengebäude eröffnet. Seit dem 7. April 1851 42 fanden beim Landgericht auch Schwurgerichtsstrafverhandlungen statt, die mit ei- nem Patent vom 1. Jänner 185 2 43 aufgehoben wurden. Das Landge- richt wurde im Zuge der Reformierung des Gerichtswesens 1854 44 durch ein Kreisgericht ersetzt. 6.2) Der Magistrat Die 1786 eingeführte Magistratsverfassung wurde im Revolutions- jahr 1848 geändert. Am 11. November 185 0 45 wurde die neue Gemein- deordnung eingeführt, die aber noch keine Autonomie gewährte. Bis 1854 unterstand der Magistrat der k.k. Bezirkshauptmannschaf t 46 und dann ein Jahr dem k.k. Bezirksamt . 47 Am 21.6.1855 48 wurde in einem kreisamtlichen Dekret mitgeteilt, dass die Stadt, hinsichtlich der Ver- waltung, der Kreisbehörde zu unterstehen hat. In den darauffolgenden Jahren wurde über einen Gemeindestatutenentwurf beraten, das ei- gene Gemeindestatut der Stadt Steyr wurde im Gesetz vom 18.1.1867 , 49 Landgesetz- und Verordnungsblatt Nr. 8 erreicht, welches revidiert und neu herausgegeben wurde am 22.12.1903 als LG.- u.VBl.Nr.7 ex 1904. 50

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