Stephan Willner - Annalen der Stadt Steyr 1839-1882

93 Staatsanwalt und Gemeinderat Schwarz wurde nach Wiener-Neustadt amtlich übersetzt. Die Demission der ausgetretenen sieben Gemeinderäte wurde vom hohen Ministerium angenommen und werden daher nun 10 Gemeinderatswahlen ausgeschrieben, welche auch am Monatsschluss stattfanden, aber wieder lau- ter Opponenten gegen die Bürgermeister- und Sekretärsherrschaft lieferten. Zum Vize-Bürgermeister wurde der Advokat Dr. Jakob Kompaß, Hausbesitzer Nr. 161 nächst der Stadtpfarrkirche gewählt, welcher auch vor einigenMonaten das zum Stadtpfarrhof gehörig gewesene sogenannte Pfarrhöfel Nr. 198, Vor- stadt Reichenschwall, welches wegen seiner inneren Verwahrlosung nur von lauter armen Parteien bewohnt war und daher dem Stadtpfarrer fast gar keinen Ertrag geliefert hatte, von dem Religionsfond angeblich um 5000 fl., aber unter lästigen Servituten erkauft hat, und selbes nun im modernen Stil umgestalten und auch dabei einen Garten errichten lässt, und welcher sich auch durch seine schon jahrelangen, unablässigen Bemühungen wegen Zustandebringung einer Eisenbahn von Bruck a. d. Mur über Eisenerz, Steyr, zur Verbindung mit der Westbahn um die Stadt viele Verdienste erworben hat. Da auch der gegenwärtige Besitzer des ehemaligen Kapuziner-Klosters, Baumeister Anton Pichler schon im vorigen Jahre ein neues Ökonomiege- bäude und eine Brücke über den Hundsgraben errichtet und den Garten park- artig umgestaltet hat, so ist doch die Stadt auf dieser Seite schon ziemlich verschönert, und nur der Stadtpfarr-Meierhof, der sich noch ganz verwahrlost in dem Zustand von 1679 befindet, und sich daher auch gar nicht rentiert, macht davon noch eine traurige Ausnahme. Am 3. Oktober erfolgte die feierliche Eröffnung der hiesigen selbständi- gen, also von dem bischöflichen Konsistorium unabhängigen, Unterrealschule mit drei Klassen, anstatt der bisher bestandenen zweiklassigen mit der Haupt- schule vereinigt gewesenen Realschule. Die neue Schule ist eine Staatsanstalt, der Direktor, fünf Lehrer und der Katechet werden aus dem Studienfond besoldet, wozu die Stadtkommune bloß einen jährlichen Beitrag von 500 fl, zu leisten hat, allein die Beistellung der Lokalität, die Bezahlung des Schuldieners, die Anschaffung und Erhaltung der Lehrmittel und Einrichtung, die Reinigung, Beheizung und Beleuchtung liegen der Stadtgemeinde ob, welche auch zur Unterbringung der Realschule, der Hauptschule, der Turnschule, das ganze dem Studienfond gehörige Ex- Jesuitengebäude auf 10 Jahre um jährliche 600 fl. samt Tragung aller Steuern

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