Stephan Willner - Annalen der Stadt Steyr 1839-1882

92 wieder massenhaft zurück. Der bei der letzten Gemeinderatsergänzungswahl von unserer mächtigen Oppositionspartei gewählte k. k. Bezirksvorsteher des Landbezirkes, Herr Ja- kob Schulz hat in richtiger Voraussicht sein Gemeinderatsmandat zurückge- legt; denn schon nach wenigen Tagen kam der hohe k. k. Ministerialauftrag, welcher ihn infolge seiner Vorschubleistung für die Pierer'schen Schmäharti- kel von seiner Stelle als Bezirksvorsteher enthob und sogleich zur Dienstleis- tung bei der k. k. Statthalterei einberief. Man erwartet auch noch andere sol- che Maßregeln zur endlichen Begleichung dieser erniedrigenden und gehäs- sigen Differenzen. Weil bei der letzten Ergänzungswahl von der Opposition auch der eben verurteilte Buchdrucker Michael Haas in den Gemeinderat gewählt worden ist, so haben hierauf am 13. April 7 Gemeinderäte der älteren, sogenannten Bürgermeisterpartei, ihre Mandate zurückgelegt, welche aber von dem Statt- haltereipräsidium und dem Gemeinderat nicht angenommen wurde, gegen welche Ablehnung dann wieder rekurriert wurde. Am 15. April abends nach 9 Uhr sind in der ersten Zeugstätte in Aichet zwei Schleifen abgebrannt. Da bei der Eisenindustrie überhaupt und ebenso auch bei der großartigen Armaturerzeugung schon seit Beginn dieses Jahres, sowohl infolge des bereits bis auf 10 % gesunkenen Silberagio, als auch der polnischen Revolution, ein so allgemeiner Absatzmangel herrscht, dass bereits mehrere hunderte von Arbeitern entlassen werden mussten, so ist unser unternehmender Waffen- fabrikant Josef Werndl am 14. Mai nach Nordamerika abgereist, umdort neue Absatzwege aufzufinden. Am 22. Mai wurde in der hiesigen Stadtpfarrkirche der von dem hiesigen Ökonomen und vormaligen Braumeister Michael Haratzmüller gespendete und von dem Bildhauer Westreicher in Linz verfertigte linke Seitenaltar (Speisaltar) im gotischen Stil aufgestellt, welcher 1150 fl. kostet, und in des- sen Hauptnische wieder die alte wundertätige Marien-Statue aus Stein einge- setzt wurde. Im August gelangte der Pierer'sche Strafprozessakt vom k. k. obersten Ge- richtshof herab: die Strafurteile sind bestätigt, der Buchdrucker Haas auch der Teilnahme an der Aufwiegelung schuldig erkannt, Advokat Pierer noch zu ei- ner Geldstrafe von 100 fl. verurteilt und überdies auch in Disziplinaruntersu- chung gezogen.

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