Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 37, Juni 1986

Den überhöhten finanziellen Forderungen des Landes Niederösterreich wu rde entgegengehalten, daß die I nvestitionen, welche die Voraussetzungen für das Steueraufbringen des strittigen Stadtteiles waren , aus dem Steueraufkommen der Stadt Steyr finanziert wu rden und daher bei einer finanziellen Lösung berücksichtigt werden müßten . 1 9) Nach harten und langwierigen Verhandlungen zwischen den betroffenen Bundesländern und Gemeinden kam es schließlich zu einer Einigung. Es wu rde beschlossen, daß Oberösterreich als Gegenleistung an Niederösterreich eine Zinsenleistung auf 25 Jahre für ein Darlehen übernimmt. Kapitalisiert war dies ein Betrag von 25 Mi l l . Sch illing. Der Gemeinde Behamberg wurde vom Land Niederösterreich der Ausbau der Landesstraße Wachtberg-Behamberg zugesichert und auch du rchgefüh rt. 20 ) M it dem Bundesverfassungsgesetz vom 1 6. Dezember 1 958 wurde der Auseinandersetzung damit endgültig ein Ende gemacht. Du rch dieses Gesetz wu rden die Grenzen zwischen N iederösterreich und Oberösterreich in der u rsprünglich 1 938 und 1 948 festgesetzten Form festgelegt. Dieses Gesetz trat rückwirkend mit 1 . Mai 1 945 in Kraft. 21 ) 1 ) vgl. Wochenendbeilage der Oberösterreichischen Nachrichten, Niemandsland Münichholz: Problem zwischen Kommunalverwaltung und hoher Politik, 1 9. Jänner 1 957, S. 1 1 2 ) Gesetzblatt für das Land Ö sterreich, 443. Kundmachung des Reichsstatthalters in Ö sterreich, wodurch das Gesetz über Gebietsveränderungen im lande Ö sterreich vom 1 . Oktober 1 938 bekanntgemacht wird, § 3, 1 27. Stück, Jg. 1 938 3) vgl. Gesetzblatt für das Land Ö sterreich, 473. Kundmachung des Reichsstatthalters in Ö sterreich über die Bestimmung der an das ehemals österreichische Land Oberösterreich fallenden Grundstücke der Gemeinde Behamberg und der beim ehemals österreichischen Land Niederösterreich verbleibenden Grundstücke der Gemeinde Lang-Enzersdorf und Kritzendorf, § 1 , Abs. 1 . und Abs. 2 4) vgl. Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für den Gau Oberdonau, 62. Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 1 2. Oktober 1 938 über die Vereinigung von Gebietsteilen der Katastralgemeinden Hinterberg und Münichholz (bisher Gemeinde Behamberg) des Verwaltungsbezirkes Amstetten mit der Stadtgemeinde Steyr, § 1 5) ebenda, § 5, § 6 6) vgl. Steyrer Kalender 1 957, S. 1 48 7) vgl. Wochenendbeilage der O Ö N , Niemandsland Münichholz, a.a.O , S. 1 1 8) vgl. Chronik der Pfarre, a.a.O„ S. 1 1 9 - 1 22 9) vgl. Niemandsland Münichholz, S. 1 1 10) vgl. Fuchshuber, J „ a.a.O„ S. 278 f. 1 1 ) vgl. Volksblatt, Problem Steyr-Münichholz : Bundesregierung soll vermitteln, OÖ . Landesregierung will Interessen von Münichholz vertreten, vom 20. Februar 1 958, S. 3 12 ) vgl. Flugblatt der KP Ö , Steyr darf nicht zerrissen werden , KP Ö -Bezirksleitung Steyr, o.J. 1 3) O Ö N , Münichholz : Bundesregierung muß eingreifen - N Ö Landtag faßte gestern den Beschluß, den Steyrer Stadtteil Münichholz der Gemeinde Behamberg einzugliedern, vom21 . Februar 1 958 1 4) Niemandsland Münichholz, S. 1 1 1 5) vgl. Flugblatt der KP Ö , Steyr darf nicht zerrissen werden 1 6) Niemandsland Münichholz, S. 1 1 1 7) vgl. Tagblatt, Münichholz bleibt trotz Landtagsbeschluß bei Steyr, v. 2 1 . Februar 1 958, S. 3 18) N iemandsland Münichholz, S. 1 1 1 9) Amtsblatt der Stadt Steyr, Aus dem Gemeinderat . . „ S. 51 , Juni 1 958 20) vgl. Fuchshuber , J„ a.a.O„ S. 279 21 ) vgl. Bundesgesetzblatt für die Republik Ö sterreich, 291 . Bundesverfassungsgesetz vom 1 6. Dezember 1 958, betreffend die Ä nderung der Grenze zwischen den Bundesländern N iederösterreich und Oberösterreich. 92

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