Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 32, Februar 1975

Zur Zeit Preuenhuebers („jetzo") hatte der Handelsmann Andreas Gieffing ein Haus „an der oberen Zeill“ inne und dieses kann man mit dem heutigen Objekt Stadtplatz Nr. 42 bzw. Berggasse Nr. 59 gleichsetzen. So wäre also keine Kontinuität mit dem „Bummerlhaus“ — Stadtplatz Nr. 32 — gegeben ! Dieses Problem hat Dr. Josef Ofner in seiner „Kunstchronik der Stadt Steyr“47) beweiskräftig und stichhältig gelöst. Ofner geht von der gleichen Zitierung der „Annales“ aus.48) Inge Krenn hat in ihrer Häuserchronik das Haus Stadtplatz Nr. 42 als den Gieffingischen Besitz ausgewiesen. Als Preuenhueber an seinen Annalen arbeitete, war der Handelsmann Gieffing nicht mehr im Besitz dieses Hauses, wie auch die Eintragungen der Steuerbücher weisen. Schon 1606 gehörte das Haus Nr. 42 zum Eigentum des Isaak Spännesberger.49) Im Hause Stadtplatz Nr. 42 konnte auch bei einer Vermessung durch Architekt Cari Neudeck (t) kein früherer Kapellenraum festgestellt werden. Außerdem hatte Preuenhueber erst nach 1607 die Möglichkeit, die städtischen Archivalien auszuwerten. Da jedoch Andreas Gieffing nach 1598 auf einem anderen Haus in Steyr als Besitzer nicht bezeugt ist, er aber noch 1608 als Abgesandter der Stadt zum Preßburger Landtag reiste, 1615 mit großem Prunk Hochzeit feierte und Ende dieses Jahres in Steyr starb, kann sich der Hinweis Preuenhuebers, „jetzo die Gieffingische“ nur auf das Objekt Stadtplatz Nr. 32, also auf das „Bummerlhaus“ beziehen, wo auch heute noch die angeführte Kapelle zu bewundern ist. Ein weiterer Beweis ist es, daß sich das „Bummerlhaus“ bereits 1617 im Besitze des Niklas Frizler befand.50) Die zweite genaue Zeitangabe wäre die inschriftliche Datierung „1497“ im ersten Stock des „Bummerlhauses“. Jahreszahlen an gotischen Bauten bezeugen nicht immer, wann ein Bau begonnen oder abgeschlossen worden ist. Diese Angaben beweisen nur eine Bautätigkeit im genannten Jahr.51) Daraus ist zu folgern, daß um 1497 — auf alle Fälle vorher — Bautätigkeit am „Bummerlhaus“ zu verzeichnen war. Eher läßt sich annehmen, daß diese Inschrift das Ende der Bauarbeiten anzeigt. So ist der gotische Bau des „Bummerlhauses“ vor 1497 entstanden. Die Annahme scheint nicht allzu weit hergeholt zu sein, wenn man aus den Preuenhueberschen Angaben schließt, das Georg Prandstetter bald nach Ankauf dieses Hauses im Jahre 1473 mit dem Umbau oder Neubau begonnen hat. Die finanziellen Voraussetzungen waren bei dem „gar reichen Mann“ sicherlich gegeben.52) «) Ofner, VKSt 25/1964, S. 50, Anm. 47. 48) Preuenhueber, S. 151. 49) Stb 1597, Bl. 9. — Stb 1598, Bl. 10, StA. — Krenn, H. 105. — Ofner, VKSt 25/1964, S. 50, Anm. 47. so) Ofner, VKSt 25/1964, S. 50, Anm. 47. — K. Eder, Ein Reformationshistoriker. — Valentin Preuenhueber. VKSt 15/1955. S. 4. — Preuenhueber. S. 333 ff. — Annalen des Wolfgang Lindner 1590 — 1622, hgg. von K. Schiffmann, Archiv f. d. Geschichte der Diözese Linz, VI u. VII, Jg. 1910, S. 266. J. Harter, Das Bummerlhaus in Steyr, Linzer Tagespost, Jg. 1907/20. — Krenn, H. 62. 5I) K. Eder, Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung, 1933, S. 26. 52j Preuenhueber, S. 151. 45

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