Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 32, Februar 1975

Verfolgt man diese Theorie konsequent weiter, so ist die Errichtung dieses gotischen Bürgerhauses in der jetzigen Form mit 1473 anzusetzen und wir haben 1973 mit Recht den „500-jährigen Bestand des Bummerlhauses in Steyr“ gefeiert. Würde der Bau 1473 begonnen worden sein, so hätte sich die Bauzeit sicherlich nicht über zwei Jahrzehnte erstreckt. So läßt die oben genannte, ursprünglich im ersten Stock angebrachte Jahreszahl „1497“ eine Neugestaltung unter dem Sohne des Erbauers, nämlich Hans Prandstetter dem Älteren vermuten. Hans Prandstetter der Jüngere starb 1536.53) Schon zu seinen Lebzeiten war ihm vorgeworfen worden, daß er in seinen umfangreichen Besitzungen schlechte Wirtschaft einreißen habe lassen.54) Nach seinem Tode zerfiel der riesige Prandstettersche Besitz vollends. Neben des Fehlens eines männlichen Erben kam es noch, daß sich die Witwe Elisabeth nach Hans Prandstetter außer Landes nach Ulm begab und sich dort verehelichte, (s. o.) Der Anteil der Tochter Anna wurde von verordneten Gerhaben verwaltet.55) So sind 1543 am „Bummerlhaus“ des „Pranntstetters Hannsen Erben“ ohne weitere klärende Bezeichnung angeschrieben.56) Das „Bummerlhaus“ ging wie Ramingdorf nach 1558 von Hans Förster (s. o.) in den Besitz des Wolfgang Händl über.57) 4) Wolf Händl Wolf Händl zu Ramingdorf stammte aus einer alten Hammerherrenfamilie, deren Mitglieder oft in Steyr Bürgermeister, Stadtrichter und Ratsherren stellten. So fungierte Wolf Händl in den Jahren 1571 bis 1575, 1577 bis 1578, 1582 bis 1583, 1587 bis 1589 als Stadtoberhaupt.58) Wolf Händl, das vierte Kind aus der Ehe des Gotthard Händl und der Weiserin Barbara Colman kam 1558 nach Steyr und kaufte noch im gleichen Jahr das „Bummerlhaus“. In eine seiner vielen Amtszeiten als Bürgermeister fiel die Hochwasserkatastrophe von 1572. Seiner Aktivität war es zu verdanken, daß diese Schäden alsbald behoben waren. In seine Lebenszeit fiel auch die Gründung der Eisenkompanie, deren Gegner er als Hammerherr mit Privatverlag natürlich war.59) 53) Preuenhueber, S. 151. 54) Urbar der Herrschaft Steyr 1525. OÖLA. 55) Preuenhueber, S. 151. — Krenn, H. 85 u. H. 154, Anm. 7. 56) StB 1543, Bl. 6. 57) Pritz, S. 43. — Ofner, Festschrift Bummerlhaus, S. 16. 5S) Krobath, VKSt 19/1959, S. 43 ff. 59j 1581, Preuenhueber, S. 297. 46

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