Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 31. April 1974

am 7. März 1764 befaßten sich die Stadtväter wieder mit dem Neubau des Rathauses. Am 13. August unterbreitete der Gastwirt und Oberstadtkämrperer Johann Mayrhofer seinen Ratsfreunden „den von Hueber Maurermeister entworfenen Rathaus Riß und Überschlag.“29) Da ab 1765 Hueber auch für das „Rüss machen und alle extra Arbeit“ besonders entlohnt wurde,30) wäre die Annahme, daß das neue Ratsgebäude zum Teil ein Werk des Maurermeisters sein könnte, nicht ganz unberechtigt. Wolfgang Hueber war nämlich ein tüchtiger Baufachmann, der schon durch viele Jahre in Steyr tätig war. Sein „Riß“, der jedenfalls nur bestimmte Wünsche der Stadtobrigkeit zu berücksichtigen hatte, beruhte aber ohne Zweifel auf der Gesamtplanung Haybergers. Das Ansuchen des Magistrats um die Genehmigung zur Erbauung des Rathauses wurde am 28. August der Landeshauptmannschaft überreicht. In dem mit „Bau Rüß sambt Überschlag“ versehenen Gesuch betonten Bürgermeister, Richter und Rat die Dringlichkeit des Bauvorhabens, da ja im alten Gebäude keine feuer- und einbruchsicheren Gewölbe zur Aufbewahrung des Geldes und wichtiger Dokumente vorhanden seien. Der Magistrat wies hin auf den vor wenigen Jahren verübten „gewaltätigen Einbruch in das Steueramt“ und gab der Hoffnung Ausdruck, innerhalb von drei Jahren das „nothwendige gebäu“ vollenden zu können. Zur Finanzierung werde er jährlich aus der Stadtkasse 2000 Gulden aufbringen und auch ausständige Gefälls- reste verwenden. Abschließend wird „dises so höchst nöthigen ge- bäues halber, umb die hochgnädige erlaubnus“ gebeten.3’) Am 20. September erteilte die Landeshauptmannschaft die Baubewilligung, verlangte aber, daß der Überschlag nicht überschritten und in jedem Quartal über den Baufortschritt und über die Auslagen berichtet werde.32) Im Jänner 1765 wurde mit den Vorarbeiten begonnen.33) Am 26 März meldete Mayrhofer im Stadtrat, „daß er anheute das Rathaus-Gebäu in Gottes Namen angefangen" habe. Er stellte einen Polier an, dem er „vor Lohn samt Kost täglich 30 Kreuzer“ bezahlte.34) Der Magistrat übertrug dem Oberstadtkämmerer die Vergebung sämtlicher Arbeiten. Auch den Bildhauer, der die auf dem Geländer der Attika anzubringenden Statuen anfertigen sollte, konnte er nach freiem Ermessen wählen.35) Vermutlich beauftragte Mayrhofer damit einen Bildhauer aus St. Florian.36) ”) Rp. 1764, 281. RP- 17ß6. 291. — J. Ofner, Das Rathaus der Eisenstadt Steyr. Oö. Heimatblätter, Jg. 24, 1970, S. 8. 31) Am 28. 8. 1758 wurde „alles vorrätige Steueramtsgeld im Betrage von 1960 Gulden 45 Kreuzer 3 Pfennige gestohlen.“ Rp. 1758, 411. 32) F. Bau- u. Straßensachen 1490 — 1777, K. III, L. 19, Nr. 4474 : Ansuchen (Konzept) 33) Rp. 1765, 14. 34) Rp. 1765, 107. 35) Rp. 1765, 72, 315. “) Die sechs allegorischen, vorzüglich gearbeiteten Statuen aus Gaflenzer Muschelkalk deutet E. Krobath als symbolische Darstellung der städtischen Gerichts- und Verwaltungsbefugnisse im 18. Jahrhundert. E. Krobath, Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit. VKSt., Heft 28, 1967, S. 27. 12

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