Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 30, April 1972

Mit einer Regierungserklärung vom 5 . April 1831 wurde das Stapel- und Niederlagsrecht der Stadt für das Holz aus den ennsaufwärts gelegenen Forsten der Herrschaft Steyr und aus den „Herrschaft Steyrischen Unter– thanen Verlaßwaldungen" als aufgehoben erklärt. Dieses Stapel- und Niederlagerecht war im fünften Absatz des Großen Privilegiums, das Herzog Albrecht I. im Jahre 1287 Steyr verliehen hatte und den Wohlstand der Stadt begründete, festgelegt. Es besagte, daß alles H o 1z und Eisen, das zum Verkauf in die Stadt geführt wurde, drei Tage lang den Bürgern um den gewöhnlichen Marktpreis angeboten werden mußte. Erst nach dieser Frist konnte der Verkäufer über die Ware nach Belieben verfügen. Im Einvernehmen mit den Ökonomieräten wurde gegen diese Privilegiums– verletzung bei der k . k. Hofkanzlei in Wien Berufung eingelegt82 ). Der an der k . k. Kreishauptschule in der Stadt wirkende Zeichenmeister Joseph Löw schenkte dem Magistrat im September 1830 eine Zeichnung des „Wöhrgraben-Flußes und der an denselben gelegenen Gebäude und Werkstädte (Werkstätten) und der alt gothischen Pfarrkirche von der Südseite". Für die Stadt wäre diese Zeichnung von „wichtigem Interesse" erklärte Bürgermeister Reisser, ,,da sich am Wehrgraben so viele Werke befinden, durch welche sich ein Großteil der Bürgerschaft den Nahrungserwerb verdient" . Reisser schlug vor, dem Zeichenmeister für dieses so gelungene Werk, das auch vom k . k. Kreisingenieur „rieihtig befunden" wurde, ein Honorar von 20 Gulden C. M. zu geben83 ). Da man von der Steyr durch Wehranlagen Kanäle abgezweigt hatte, bot sich die Möglichkeit, im Wehrgraben viele Industrieanlagen zu errichten; so entstanden in diesem Gebiet sieben Inseln. Um die Benützung des Flußwassers genau zu regeln und die Bauten am Wasser gemeinschaftlich zu bestreiten, waren schon in frühester Zeit „Wehrgraben-Ordnungen" zwischen den Unternehmern vereinbart worden. Pritz führt für das Jahr 1837 vier große Zeugstätten am Wehrgrabenkanal an. Die erste umfaßte zwei Papiermühlen, zehn Schleifen, einen Eisenhammer, der von den Feilhauern und Zirkelschmieden benützt wurde, ein Drahtzugwerk, eine Getreidemühle und eine Gipsstampfe. Die nächste Zeugstätte enthielt das Jochersche Kupferhammerwerk, einen Pfannenhammer, eine Papiermühle und eine Anzahl kleiner Hämmer. Die dritte Zeugstätte umfaßte eine Mühle mit sechs Gängen und eine Stampfe, weiters fünf Schleifen und Polieranlagen. Die vierte Zeugstätte wies den großen Eisenhammer, eine Lederfabrik und eine Lederei mit Stampfe auf84 ) . 82 ) RP 1831, 251. 83 ) RP 1830, 345. 84 } LV 1. 32

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