Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 30, April 1972

In einer späteren Sitzung stellte man fest, daß es noch längere Zeit dauern werde, bis von der „höchsten Hofstelle" in Wien, bei der man gegen die Verfügung der Landesstelle Einspruch erhoben hatte, über die Angelegen– heit entschieden würde. Jedoch schon kurze Zeit nachher verständigte die Landesstelle den Bürgerausschuß, daß auf seine Rekurse keine Rücksicht genommen werden könne, da sowohl „administrative als auch technische Gründe dagegen seyen". Der Magistrat setzte nun einen Tag fest, an dem im Wege einer öffentlichen Lizitation die Abbrucharbeit vergeben werden sollte . Da sich hiefür nur ein einziger Bewerber fand und dieser kein Anbot machte, erwarb nun der Bürgerausschuß in corpore die Arbeit um den Ausrufpreis, um, nach Ansicht der Mitglieder dieses Ausschusses, der Stadtkasse größere Kosten zu ersparen, wenn das Niederreißen des Turmes in Eigenregie durchgeführt werde. Es wurde dem städtischen Bauamt der Auftrag gegeben, mit der Arbeit zu beginnen. Daraufhin wurde vom Müllermeister Schindler beim k. k. Stadt- und Landrecht in Linz, der vorgesetzten Justizbehörde des Magistrates, eine Klage gegen die Stadt Steyr eingebracht, um die Ab– tragung des Wasserturmes zu verhindern. Diese Behörde verfügte eine vorläufige Einstellung des Abbruches und schrieb eine Tagsatzung aus, bei der über den ersten Punkt der Klage, ,,das Niederreißen des Turmes insolange zu unterlassen, bis sich die Stadt Steyr gegen die klägerischen Einwendungen im Wege des Aufforderungsprozesses durch richterliches Urteil geschützt hat", verhandelt werden sollte. Wieder suchte eine Überschwemmung Steyr am 4. Juni 1829 heim. Diesmal wurde besonders die Ennsbrücke in Mitleidenschaft gezogen, kleinere Schäden entstanden auch an der Neutorbrücke. Ganz zerstört wurde die Ramingbachbrücke bei der Hammermühle (heute Stadtbad)73 ). Um Bewilligung zum Bau einer neuen Ennsbrücke wurde beim Kreisamt am 19. August 1829 ein Gesuch eingereicht. Von der Landesregierung wurde verlangt, einen genauen Situationsplan vorzulegen und unter Mitwirkung des Kreisamtes eine kommissionelle Beratung vorzunehmen. Diese habe zu entscheiden, ob die neue Brücke nicht vielleicht besser von der Kaserngasse aus gebaut werden solle74 ). Am 20. August 1830 langte die Genehmigung zum Bau der Brücke an der alten Stelle ein. Ökonomierat Schreiner forderte in einer Sitzung des Wirtschaftsrates, daß beim Neubau die Brückenköpfe zu erhöhen wären und deshalb auch der Bogen des Ennstores ausgebrochen werden müßte, um die geeignete Höhe zu erhalten. Der innere Teil des Ennstores müßte wegen der Brückenerhöhung angeschüttet werden75 ) . Schon am 2. April wurde der Brückenbau in 73 ) RP 1829, 183; RP 1832, 87. 74 ) RP 1829, 311. 75 ) RP 1830, 268, 269, 282. 30

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