Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 28, Dezember 1967

Schon vor geraumer Zeit war beschlossen worden, den am Stadtplatz stehenden „alten Pranger oder Schandt Saullen" zu entfernen. Dieser wurde in Steyrdorf „vor dem Narren Köttcrt" wieder aufgeftellt.10) ä ß%m. , f di. . s* t- äS#* »# Le zj G #■* W m' jn t, #.*»**’ Eintragung irrt Totenregister IV des Stadtpfarramtes Steyr: „25. Hufus (April)... perr Bernardus grosruck gewester Stadt Richter und Bürgermft." Johann Reid)ard von paumgartten (1772 — 1781) Die Nachricht vom Tode Bernhard Großruckers wurde der Landeshauptmannschaft „per Lrprehsum" zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig teilte der Magistrat mit, daß er bis zu einer weiteren Verfügung vorläufig den bürgerlichen Chirurgen Sebastian Kaimb mit der Führung des Bürgermeisteramtes und das Ratsmitglied Pirsch mit der Leitung des Stadtrichteramtes betraut habe. Beide Perren hätten jedoch erklärt, diese Ämter nur für „einige Tage administrieren" zu wollen.') Schon eine Woche später, am 29. April 1772, langte ein amtliches Schreiben aus Linz eilt, in dem anbefohlen wurde, Reichard vott Paumgartten als Bürgermeister und Vberstadtkämmerer Johann Anton Mayrhofer als Stadtrichter „provisorisch" anzustellen, beide waren Mitglieder des Inneren Rates. Mayrhofer weigerte sich dieses Amt zu übernehmen und erklärte, wenn man von ihm verlange, diese Stelle zu bekleiden, wolle er alle bisherigen Funktionen in der Stadtverwaltung znrück- legen. Deshalb wurde Ltadtschreiber Dr. Kitab beauftragt nach Linz zu reisen, bei der Landeshauptmannschaft die Angelegenheit zu regeln und wegen einer Neuwahl vorstellig zu werden?) Eine solche wurde unter Vorsitz des Kreishauptmannes von Sonnenstein als Wahlkommissär vorgenommen. Am 1. Juni 1772 war es endlich so weit, daß alle viertelmeister ins Rathaus geladen werden konntet:, wo ihtten Reichard von paumgartten als „neu resolvierter" Bürgermeister und Ferdinand Pachner als treuer Stadtrichter vorgestellt wurden. Nachdem die viertelmeister das Gelübde des Gehorsams abgelegt hatten, wurden, nach altem Brauche, der Bürgermeister vom Inneren Rat und der Stadtrichter vom Äußeren Rate, dieser unter Voraustragung des Iuftizschwertes, in ihre Wohnungen geleitet?) Nochmals erfolgte eine Wahl am 11. Jänner (780. Nachdem I. Reichard rn) RP 1771,61. ’) RP 1772,127. 2) RP 1772,136. 3) RP 1772,138,175. — Bei dieser Wahl wurden auch durch natürlichen Abgang frei gewordene Ratsposten ersetzt. Die Bürgerschaft war nicht sehr wahlfreudig. Es mußte ihr eine „grosse Straff“ angedroht werden, damit sie möglichst vollzählig bei der Wahl erschien. 40

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