Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 28, Dezember 1967

gerrechtes mußte ein Bürgergeld entrichtet werden, das gewöhnlich nach dem vermögen des neuen Bürgers bemessen wurde. Mittels Rundschreibens der Landeshauptmannschaft vom ?. (Oktober (766 wurde der Magistrat angewiesen, „com= mercial manusacturisten und Fabricanten", auch wenn sie kein Bims besäßen und keine Vepotsumme bis zum Ankauf eines solchen erlegen könnten, das Bürgerrecht „gratis" zu erteilen. Außerdem sollten ihnen Steuerfreijahre gewährt und nur eine „mäßige" Gewerbesteuer vorgeschrieben werden. Mit dieser Maßnahme wollte man die Gründung neuer Industrien und Handwerksbetriebe besonders vorantrciben.") Als drückende Last wurde von der Bevölkerung des ganzen Landes die Kriegsschuldensteuer empfunden. Die Klagen über diese Steuer erreichten den Rat, der der Ansicht war, daß man bei den „Fassionen (Steuerbekenntnissen>" nicht zu rigoros vogehen solle, da man hiedurch den Bürgern empfindlichen Schaden bereite und für andere Landesbewohner „praejudicia" schaffe.^) Die „Stadtbeamten mit dem Lanzley personali und die übrigen bedienten" waren besonders wegen der „neyen beschwerlichen" Taren und des „arrhen abzugs" erbost. Sie überreichten dem Rate im Februar (765 eine Beschwerdeschrist mit der Bitte, eine „remedur" (Abhilfe) zu schaffen. Unter „Arrha" war eine staatliche Pensionssteuer, auch von Stipendien, Abfertigungen, Reise- und Liefergeld, gZuarticrgeld usw." zu verstehen.") Diese Beschwerdeschrist wurde der Wirtschaftskommission zur weiteren Behandlung zugeleitet. Als bis Dezember (766 der „arrhen-Abzug" nicht entrichtet war, forderte die Landeshauptmannschaft den Magistrat auf, innerhalb von acht Tagen für die Linhebung zu sorgen, sonst müßten die „Vorsteher-Besoldungen (Gehalte des Bürgermeisters und Stadtrichters)" gesperrt werden. Über Bitten der Beschwerdeführer erklärte sich das Ratskollegium endlich bereit, sie zu unterstützen, doch sollte noch beraten werden, „was für eine der Höchen stölle (Landeshauptmannschaft) unvermerkte Modalität getroffen werden könnte".") Man war bereit, den „Beamten und (Offizianten" alle mögliche Erleichterung und Beihilfe zu gewähren. Der bisher ausständige „Arrha"-Steuerbetrag wurde aus der städtischen Kasse bestritten. Ls wurde auch beschlossen, bei anderen Städten über die Handhabung dieser Steuer Erkundigungen einzuziehen.15) Mit Rundschreiben der Landeshauptmannschaft vom (5. April (765 wurde der Stadtverwaltung bekanntgegeben, daß künftig den Bürgern aus gegebenen Anlässen Taus-, Trau- und Totenscheine auszusertigen wären.") Im gleichen Jahre wurde die Einhebung des sogenannten „Weggeldes" für die Benützer von Straßen eingestellt. Da dem „Schnallensperrer" beim Schnallentor bisher aus den eingehobenen Beträgen ein Monatslohn von (2 Gulden bezahlt wurde, schlug der Stadtkämmerer vor, jenem die Entlohnung nunmehr aus Mitteln der Stadtkasse zu geben, da er noch immer „den Schrankenbaum hochheben muß und auf diesen auch während der Nachtstunden obacht zu geben fyat".17) ") RP 1766,269. 12) RP 1764,81 ; RP 1770,264. 13) Laut Mitteilung des Herrn Hofrates Dr. Sturmberger, Landesarchiv Linz. 14) RP 1766,307. 15) RP 1766,310. 16) RP 1765,171. ’7) RP 1765,21. 29

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