Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 28, Dezember 1967

bestraft würden?) Die kaiserliche Wahlbestätigung verzögerte sich eine Zeit, so daß nach dem Tode des Bürgermeisters Hayberger der Ratssenior Franz Sylvester paumgartner dieses Amt vorübergehend betreute.4) An: 6. August endlich konnte Angerholzer erstmalig als Bürgermeister dem Rate präsidieren?) Noch im gleichen Monate beantragte ler, zweimal wöchentlich Ratssitzungen (Montag, Freitag» einzuberufen und ebenso das Stadtgericht (Dienstag, Samstag) zusammentreten zu lassen?) Da der Siebenjährige Krieg beendet war, erfreute sich Österreich einer längeren Friedenszeit. In diese Periode fällt nun die Amtszeit Angerholzers. Schon sehr bald sahen sich Bürgermeister Angerholzer und Stadtrichter Großrucker veranlaßt, für ihr „oneros (beschwerliche) und mühesame amtierung" ein entsprechendes Gehalt zu fordern. Das Ratskollegium äußerte sich zustimmend, der gefaßte Beschluß wurde der Landeshauptmannschaft zur Weiterleitung an die Regierung übermittelt. Am 2. Jänner 1766 endlich bekam man aus Wien die Nachricht, daß dein Bürgermeister 400 Gulden und dem Stadtrichter 550 Gulden als Iahresgehalt bewilligt wurden?) Diese „erhöhte Amtsbesoldung4 war rückwirkend ab z. Iännler i?66 flüssig zu machen. Lin weiteres Ansuchen brachten die Genannten im Dezember 1766 in: Rate vor, da sie bei ihrer großen „Blag (plage)" das den Räten zustehende jährliche Weindeputat im Werte von 30 Gulden nicht erhielten. Beide Herren waren der Ansicht, daß es recht sei, auch ihnen, neben dem Gehalt, den Wein zuzubilligen. Auch hier hatten die Räte ferne Lin- wände vorzubringen, doch verlangten sie, daß im Falle einer Beanstandung durch eine Vorgesetzte Stelle, von Bürgermeister und Stadtrichter Ersatz geleistet werden müßte?) Die Reformen Kaiserin Maria Theresias nahmen ihren Fortgang. Die durchge- fllhrte Vereinheitlichung des Steuerwesens führte zur Verminderung der notorischen österreichischen Staatsschuld. Im Sinne merkantilistischer Wirtschaftspolitik wurden durch Zölle, Tarif- und Mautordnungen inländische Erzeugnisse begünstigt. In: April *746 erreichte den Magistrat ei» landesfürstliches patent, in dem auf das verbot der Einfuhr von ausländischen Waren hingewiesen wurde. Unter Androhung der Beschlagnahme und einer „besonders: bestraffung" waren vorhandene Waren dieser Herkunft innerhalb eines halbe:: Jahres „hinwegzuschaffen"?) Der „Eommercienconsehs", eine Behörde in Handelssachen bei der k. k. Kammer in Linz, beauftragte die Stadtverwaltung entsprechende Stempel anzuschaffen, um mit diese:: inländische Waren z:: kennzeichnen. Ausländische Erzeugnisse durften nicht mit solchen Stempeln versehen werden?") Jeder Bewerber um das Bürgerrecht der Stadt hatte bisher ausnahmslos entweder ein Haus sein eigen nennen müssen oder er hatte den Nachweis zu erbringen, daß es ihm möglich ist, innerhalb einer gewissen Frist ein solches zu erwerben. Im letzteren Fall hatte er, bis zum vollzogenen Einkauf, bei der Stadtkasse eine vom Rat festgesetzte Geldsumme als Depot zu erlegen. Nach Gewährung des Bür- =) RP 1764,32. ■>) RP 1764,105. 5) RP 1764,280. «) RP 1764,285. 0 RP 1765,273,276 ; RP 1766,3,159. =) RP 1766,308. ’) RP 1764,127. 10) RP 1769,72,135. — Dieser Behörde gehörten auch Kaufleute als Mitglieder an. 28

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