Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 28, Dezember 1967

fjayberger war es nicht möglich irdische Reichtümer zu sammeln. Die materielle Entschädigung für seine Tätigkeit in der Stadtverwaltung, die den größten Teil seiner Arbeitszeit beanspruchte, war gering. Es ist daher verständlich, daß z. B. in der Ratsversammlung vom Juli |760 sich beide Amtsvorsteher der Stadt, kayberger als Bürgermeister und Stadtrichter Angerholzer, zu der Anfrage veranlaßt sahen, ob sie nicht auch, wie die anderen Mitglieder des Ratskollegiums, ein Weindeputat erhalten könnten, oder ob eine „erprehse poche Verordnung" dies verbiete. Sie glaubten aus diese Zuwendung seitens der Stadt ebenfalls Anspruch zu haben,da die „Salaria refpectu anderer Stätten so Klein (ihre Gehalte, im vergleiche zu denen, die andere Städte ihren Vorstehern zahlten, niedrig feiert)".22) So ist auch zu erklären, wenn irrt Jahre 1704 irrt Rathaus festgeftellt werden mußte, daß „es mit dem godthardt paybergerischen vertnögett zu einer 0 h n- vermeidentlichen crida komme.. ,23 24 25 * 27 ) Im Nachlaß fanden sich nur 740 Gulden Bargeld, denen höhere Passivposten gegcnüberstanden.2^) Der Magistrat setzte eine Gläubiger-Tagsatzung bei Strafe des Anspruchverlustes für den 9. Juli J764 fest. Bis zu diesem Tage, der dann auch als der Zeitpunkt bestimmt wurde, an dem das paybergerische fjab und Gut versteigert wurde, beließ der Magistrat der Witwe noch die „Stadtarbeit".23) Die aus der Konkursmasse eingehenden Beträge wurden beim Erpeditor des Magistrates verwahrt. Zwei Jahre nach dem Tode des Bürgermeisters sah sich jener genötigt, dem Rate zur Kenntnis zu bringen, daß er lausend wegen Bezahlung der Begräbniskosten gemahnt werde. Mit Einverständnis des Rates gedenke er diese und die Steuerrückstände aus den Geldern der Konkursmasse zu begleichen. Der Magistrat hatte keine Bedenken diese Schulden abtragen zu lassen, „doch wenn die Kreditsparteien in die Ausgabe des großen Geläutes beim Kondukt nicht einwilligen" würden, sollte dieses von der Witwe, der wiederverehelichten Frau pueberin, bezahlt werden.23) payberger trat das Bürgermeisteramt in der Zeit an, da der Siebenjährige Krieg zwischeit Österreich und Polen wütete. (Obwohl sich der Kriegsschauplatz aus an« dere Länder erstreckte, blieben doch auch im Lande ob der Enns Vpser nicht erspart. Die Kriege, die Kaiserin Maria Theresia zur Behauptung und mitunter Wiedererl angung ihrer ererbten Rechte und Besitzungen führte, bildeten durch Dezimierung der männlichen Bevölkerung und durch große Ausgaben (Kriegsbeisteuer u. a.) die Schattenseiten jener Tage. Ju Beginn des Jahres J758 erhielt payberger als damals amtierender k. k. Stadtrichter, den Auftrag, „ohne regard (Ansehen) einer Person", für den Soldatendienst Taugliche auszubringen, da die Stadtväter der Ansicht waren, daß bei Nichtbefolgung dieses Befehles „sogar die (Obrigkeiten in gröster gesahr stehen mit der gelb und Leibstrass angegangen zu werden."22) Die Lösung dieser Schwierigkeit war daher Gegenstand einer Ratssitzung, als der Bürgermeister im November desselben Jahres berichten konnte, daß es ihm gelungen sei, gegen Verabreichung eines Pandgeldes von 6 Dukaten einen freiwilligen Rekruten stellig zu 22) RP 1760,177. 23) RP 1764,300. 24) RP 1764,171. 25) RP 1764,205. 2‘) RP 1765,80. 27) RP 1759,3,268, RP 1760,6,428. 8

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