Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 27, Dezember 1966

bakrauchen zu unterlassen „bcy ansonsten erfolgend würcklicher pinauß Thueung aus dem Armen ^au§".55) Das furchtbare Geschehen blieb lange im Gedächtnis der Bevölkerung lebendig. „Zu Abwendung aller schädlichen Feuersgesahr" und zu „Ehren des Wunderthäti- gen und Großen Schuz Patrons, des £jl. Floriani" wurde durch Jahrzehnte am Jahrestage des großen Brandes ein feierliches pochamt in der Stadtpfarrkirche gelesen und einige Tage darauf eine Prozession nach 5t. Florian geführt. An dieser nahmen auch alle Ratsherren teil.56) Peftige Regengüsse verursachten Ende Mai *753 bedeutende Schäden. Der seit dem >6. Jahrhundert in die Steyr einmündende Teufelsbach trat aus den Ufern und floß in sein altes Bett, den Pundsgraben, zurück. Dieser wurde völlig unterwaschen. Im Robotdienst mußten Bauern den „pundsgrabenweg" wieder Herstellen. Auch die Wasserbauten nächst dem plauzenhof wurden in Mitleidenschaft gezogen??) Wie es sich erwies, hatte durch den Regen auch die Hintere der Pfarrkirche zugewendete Mauer des „Gerichtshauses" solchen Schaden erlitten, daß sie einzusallen drohte.^) Die lausend leeren Stadtkassen veranlaßten Bürgermeister Schoiber, die Ratsherren Ende April *75* einzuladen, innerhalb einer Woche Einzelvorschläge zu machen, wie man die Ausgaben des Stadthaushaltes vermindern und dessen Einnahmen vermehren könne. Die eingebrachten Vorschläge wurden zusammengefaßt und der Regierung zur Genehmigung übersandt.^) Zwei Jahre später schickte die für die Untersuchung der Wirtschaft in Steyr eingesetzte Rommission ein Dekret, in dem verlangt wurde, daß vor allem die namhaften Steueraußenstände „eifrig" eingetrieben werden sollten, weiters wurde dem Magistrat erlaubt, von den in die Stadt kommenden Marktfahrern je Wagen * Rreuzer und für ein vorgespanntes paar Mchsen einen zusätzlichen Rreuzer einzuheben, von den Fleischhauern und „Grießlern", die ihre Produkte auf dem Wochenmarkt absetzen wollten, sollte ein Marktgeld abverlangt werden. Der Rat beschloß daher, von ihnen jährlich je drei Gulden Wochenmarktgeld zu fordern, von den Fleischern, die am (Biberg ihre Ware verkauften und vom Lande kamen, sollte der Unterstadtkämmerer jedesmal drei Rreuzer einheben.^) Ju Untersuchung des wirtschaftlichen Zustandes der Stadt waren schon am 22. September *723 kaiserliche poskommissäre erschienen und hatten sich „Einnahms- und Ausgangsverzeichnisse" des Magistrates vorlegen lassen. Wie Landschreiber Johann Eberhard von Zeppenfeld der Stadtverwaltung schriftlich mitteilte, waren diese Rommissäre der Ansicht, daß ein Ausschuß von mindestens 24 „an-* 57 “) RP 1733,150. s*) RP 1733,231; RP 1734,269. — In der St. Florianen Klosterkirche wurden durch Ratsmitglieder immer sechs Stück einen Pfund und zwei einen halben Pfund schwere Wachskerzen entzündet. 57) RP 1733,140,164,197. —Die Bauern erhielten für diese Arbeit Brot und Getränke im Werte von 4 Gulden 48 Kreuzer. ss) RP 1733,140. s») RP 1731,98,116. —Man wollte von allen die Brücke passierenden Fuhrwerken ein Brückengeld kassieren. Weiters sollte vom „Stahlbenefizium“ eine Hälfte der Stadt, die andere den Händlern und Handwerkern zugutekommen. Unter Stahlbenefizien verstand man Abgaben, die von den Rad- und Hammermeistern, den anderen zwei Partnern der Innerberger Hauptgewerkschaft, an die Stadt, sowie an die Eisenhändler und -handwerker entrichtet wurden. Auch von allen in die Stadt gebrachten Waren sollte, außer der Mautgebühr, ebenfalls eine Abgabe erhoben werden, die nach dem Gewicht der Ware zu bemessen wäre. 1733 genehmigte die Wirtschaftsuntersuchungskommission, daß der Magistrat die Biersteuer von 6 auf 12 Kreuzer je Eimer erhöhen dürfe (RP 1733, 216). 60) RP 1733,137. 12

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