Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 26, Dezember 1965

Es erging ein Landschastspatent mit dem Auftrag, den 5. Mann aufzubieten,") diesem folgte ein weiteres, den 10. Mann für den Ernstfall bereit zu halten.") In Anwesenheit der Herren des Magistrates wurde im März 1703 die Bürgerschaft auf ihre Tauglichkeit für militärische Dienste untersucht, in erster Linie betraf dies die Söhne der Handwerksmeister und die Gesellen. Wenige Tage nach dieser Musterung erreichte die Stadtverwaltung eine Verfügung des Landesverteidigungskommissärs Baron Engl zu Wagrain, nach der Steyr 70 Mann an die Grenzen stellen sollte, die dann in zwei Wochen wieder durch andere Kontingente abgelöst würden. Jedem Mann müßten täglich zwei Pfund Brot und vier Kreuzer bar ausgefolgt werden.") Da sich die Stadt der Gestellung von Mannschaften nicht mehr entziehen könne, meinten die am 4. April 1703 versammelten Räte, wären die Stadtbewohner zu versammeln und zu befragen, ob nicht jemand von ihnen „in der Gutte sich accomodiren" (in Güte sich zur Verfügung stellen) möchte. Auf jeden Fall aber hätte Sorge getragen zu werden, daß „ainige 30 Mann aufgebracht wurdten", von denen jedem 30 Kreuzer Tagessold vcrsvrochen werden sollte, überdies müßten jedem für diesen Dienst Ausersehenen sofort vier „Silberzehner" (silberne Zehnkreuzerstucke) ausgehändigt werden. Diesem Beschlusse entsprechend, wurden am 5. April 1703 36 Mann aus der Bürgerschaft und den „Jnleuthen" (in der Stadt anwesenden Nichtbürgern) für die Grenzbewachung ausgesucht und ihnen vorerst die vier Silberzehncr überreicht. 36 Mann schienen dem Rat noch immer zuviel, so daß schließlich im Mai nur 24 Mann in Begleitung des Mitgliedes des Äußeren Rates, Sturm, in Marsch gesetzt wurden. Sturm war vom Magistrate beauftragt, die Mannschaft bis zum Einsatzorte zu begleiten und sich dann namens der Stadt bei der zuständigen Stelle zu entschuldigen, daß man nur 24 Mann geschickt habe. Als Grund solle er angeben, daß die Stadtbewohner zum größten Teil arme Handwerker seien, deren Frauen und Kinder bei Abzug der Männer ..gleich des andern tags nichts Zuessen haben." Weiters solle Sturm anführen, daß man über Anordnung der Landeshauptmannschaft auch noch die Stadttore und ..andere Geoenden starckh Bewarben müesse." Man sei jedoch willens. die Mannschaft nicht 14 Tage, sondern drei Wochen zur Verfügung zu stellen, um so den Abgang an der geforderten Anzahl auszugleichen. Am selben Tage richtete der Magistrat auch ein Schreiben an die Verordneten der Stände, in dem man bat, daß man „yber die abgeschickhten 24 Mann hinaus Verschont werden" möchte.") In dreiwöchigem Turnus wurden nun die Steyrer Mannschaften, denen ein Tagessold von 30 Kreuzern gegeben wurde, an die Grenzen oeschickt und wieder abgelöst, bis Landesverteidiaunaskommissar Baron Engl dem Magistrate mitteilte, daß man in den Grenzorten für den Schützendienst geeignete Männer fcfiort, um 17 Kreuzer täglicher Entlohnung zur Verfügung hätte. Hierauf stellte der Rat am 3. August 1703 den ©tehrern frei, um diesen verringerten Taaessold den Grenzdienst zu machen. Würden sich aber nicht genüaend Steyrer zur Verfügung stellen, sollte Baron Engl ersucht werden, für den erwähnten Tagessold Leute aus den Grenzorten einzufüllen. Im Oktober brauchte nur mehr ein entsprechender Geldbetrag an das Lan- deseinnehmeramt abgeschickt zn werden, da cs die Steyrer vorzogen, zuhause zu bleiben.") Da alle Aufwendungen, wie Sold, Ankauf von Ausrüstunasgegenständen usw. viel Geld kosteten, wurde dem städtischen Stcueramte die „Geldbeschaffung allzu be- ") RN 1703. 110. —• Das Aufgebot des 5. Mannes ergab in Steyr 164 Personen. RN 1704, 1. ") RP 1703 63, 67, 70. ") RN 1703, 73. 75. 101. 103. ”) RP 1703, 118, 147, 171, 194, 223. 16

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