Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 25, Dezember 1964

der mit seinem Freunde nach Dambach gegangen war, um dort Most zu trinken, bestraste der Rat mit zwei Tagen Arrest.2«) Im November nahm die Stadt den „Jnfektionsarzt" Franz de Fabri gegen ein Gehalt von wöchentlich 5 Reichstalern und freier Verpflegung in ihre Dienste. Diesen sollte die Behandlung ansteckender Krankheiten Vorbehalten fein.29 30) Aus der Mitte des Rates wurden zwei „Jnfektionsdirektoren", Stadtrichter Schühel und Altbürgermeister Luckhner, gewählt, die alle weiteren Anordnungen zur Verhütung der Einschleppung von ansteckenden Krankheiten zu treffen hatten. Jede Erkrankung mußte vorerst den beiden Stadtärzten Dr. Bitterkraut und Dr. Lengger gemeldet werden. Waren Anzeichen oder Verdacht einer infektiösen Erkrankung gegeben, hatten Jnfektionsarzt de Fabri oder fein bestellter „Beschauer" den Patienten zu besuchen und über ihren Befund den Jnfektionsdirektoren zu berich- ten.31) Mitte März 1680 verfügte der Rat, daß sich jedermann vor dem betreten des Burgfrieds der Stadt einer Kontumaz zu unlerziehen l)ätte.32) Diese Frist wurde für „Unterösterreicher", die aus seuchenfreien Orten kamen, auf drei Tage beschränkt. Für Personen, die aus krankheitsverdüchtigen Orten zuzogen, wurde die Quarantäne mit 14 Tagen festgesetzt. Verstöße gegen diese Anordnungen wurden entweder mit einer Geldstrafe33 * * 36 37 38 ) oder Verhängung einer Kontumaz in doppelter Dauer der normalen geahndet.3^) Die rigorose Handhabung der vom Magistrate verfügten sanitären Maßnahmen bewahrte die Stadt vor Einschleppung der gefürchteten Krankheiten. In den Ratsprotokollen dieser Zeit werden lediglich zwei Fälle einer leichten Jnfektionserkrankung erwähnt.3^) Auch in den Kirchen wurden ab September 1679 Gebete wegen „Verhütung der Vblen Seiche" verrichtet.33) Ende März 1680 fragte Schinnerer im Rare an, ob der „Jnfections Gottesdienst" noch fortgesetzt werden und den an ihm teilnehmenden Kindern weiterhin „Zweipfennig-Kipfel gegeben werden sollten. Im Juni entschied der Rat, daß weitergebetct werden müsse und jedem der betenden Kinder eine Semmel zum Preise von einem Pfennig zu geben wäre. Andere Städte des Reiches schlossen sich, aus Furcht vor der Einschleppung von Seuchen, ab. So sah sich der Magistrat genötigt, dem „hochfürstlichen Hofrat" in Passau mitzuteilen, daß in Steyr eine „guete und gesundte lasst" vorhanden wäre und man daher bäte, die Steyrer Stahl- und Geschmeidwaren- transporte nicht an der Durchfahrt zu hindern.3?) über Befehl des Landeshauptmannes war auch der Verkehr mit der Steiermark, mit Ausnahme von Eisenerz, untersagt worden. Davon wurde besonders der Transport von Venediger Waren betroffen und „die Handlung mörklich gehindert". Da bis zu diesem Zeitpunkte in der Obersteiermark und Kärnten, dem Durchzugsgebiete für diese Waren, keine Infektionskrankheiten festgestellt wurden, beschloß der Rat, gemeinsam mit den Linzer Kaufleuten, um die Aufhebung des Transportverbotes beim Landeshauptmanne vorstellig zu werden.33) Erst am 9. März 1682 erfolgte ein Erlaß, wonach 29) RP 1679, 254. so) RP 1679, 257. 31) RP 1680, 2. 32) RP 1680, 47, 51, 85. 33) RP 1680, 14, 15: „Der Langstöger ist aus Wien kommend gleich über das Wasser gefahren und hat sich in die Stadt herein praktiziert, auch der Flößer Schinnagel. Wegen dieses Frevels müssen sie außerhalb des Burgfrieds 14 Tage Kontumaz machen". M) RP 1680, 47. 35) RP 1680, 70: „Es stellte sich heraus, daß die Tochter des Papierers Gießer und ein Papierergeselle mit der Insertion behaftet gewest, der alt Gießer aber solches verhalten". 36) RP 1679, 224; RP 1680, 51, 96. 37) RP 1679, 246. 38) RP 1681, 155. 23

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