Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 24, Dezember 1963

daß der Bürgermeister zum Ende des Jahres 1649 der Stadt 3570 Gulden 14 Kreuzer für nicht bezahlte Steuern schuldete.") Wieder wurde über diese Angelegenheit dem Landeshauptmanne tm Dezember 1649 berichtet,") um damit eine weitere Amtsführung Eggers zu verhindern. Auch weitere Versuche, den Bürger- mcister aus seinem Amte zu verdrängen, scheiterten.") Er verblieb Stadtoberhaupt bis zum 7. Februar 1651, an welchem Tage ihm durch ein Schreiben des Landeshauptmannes mitgeteilt wurde, daß ihni, über kaiserlichen Befehl, das Bürgermeisteramt „erlassen" werde.") Wappen des Bürgermeisters Johann Egger von Marbach lgezcichnet nach Siegeln aus dem Jahre 1626) Gevierter Schild. Feld 1 und 4 drei rechte Seitenspitzen, Feld 2 und 3 aufsteigender Löwe. Offener gekrönter Helm, zwischen zwei Hörnern der Löwe wachsend (LV 13, 37). Da der Bürgermeister nicht in der Lage war seine Schulden abzudecken, forderte ihm der Rat am 2. Juli 1650 sogar das mittlere Siegel der Stadt ab. Damit wollte man Eggers Amtsgewalt beschränken. Weiters wurde ihm mitgeteilt, daß ihm noch eine dreitägige Frist zur Begleichung der Steueraußenstünde an die Stadt gegeben werde. Bei Nichteinhaltung des Termines drohte man ihm, seine „liegende und fahrende Habe im Burgfried" zu exekutieren.") Die Haupt-* 24 23) RP 1650, 142, 154. 24) RP iß49 399. “) RP 1650,' 71, 87, 106; RP 1651, 32. — In Anwesenheit des Bürgermeisters hielten Stadtrichter und Ratsherren Sondersitzungen ab, auch Verhöre bei der Laudeshauptmaunschast fanden statt. ") RP 1651, 85. ") RP 1650, 219. 13

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