Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 23, Dezember 1962

Schulmeisters Hermann Kampl, der um Holz für den Winter ansuchte, wurde geantwortet, daß man nicht einmal wisse, wie man die Soldaten „behülzen" solle. Als Kampl neuerlich um Holz für die fünf Klassen bat, wurde ihm auf sein „wiederholt hoches Lamentieren" das hiefür notwendige Geld bewilligt.") Da im Dezember 1626 das Getreide und andere Viktualien billiger geworden waren, „Herentgögen die Handtwerckhs leit vnd Tagwercher sonderlich bei diser Kurzen Tageszeit . . . Bap Jrem Höchen Lohn verharen", die übrige Bevölkerung aber verarmte, beschloß der Rat eine Kundmachung zu erlassen, daß künftighin die Handwerker, wie Maurer, Zimmerleute, Steinmetze, Gärtner u. a., nicht mehr als 12 Kreuzer Tageslohn fordern dürften, die „Gmainen Tagwercher vnd Holzhackher" jedoch nur 10 Kreuzer. Den Boten sei für jede Meile 8 Kreuzer als Entgelt zu geben. Jene Personen, die mehr verlangen oder geben würden, als durch diesen Ratsbeschluß festgesetzt wurde, hätten eine „gebürliche Straff" zu erwarten. Den Wirten, Beherbergungsbetrieben, Bierbrauern, Bäckern und besonders den Fleischhauern, sowie allen jenen, die ihre Ware verkaufen oder aus den Markt bringen, wurde ganz „Ernstlich Mandiert", ihre Waren zu einem Werte abzugeben, der nicht ein weiteres Einschreiten der Stadt notwendig mache. Gegen die „Vnbilligen Vberdtröter" (Übertreter) dieses Erlasses würde sofort mit Strafe vorgegangen und es seien hiebei „die von Alters gebreüchig geweste öffentliche Puessen (Bußen) anderen. Zum Exempel für die Hand Zunemen" (anzuwenden).") Mitte Februar 1627 wurde den. Bürgern aufgetragen, den Abschied zu ver- lanaen oder sich in „kürze zu der katholischen Religion zu Beauemen."* 53 54) Ein kaiserlicher Befehl, in dieser Angelegenheit wurde auch am 8. Mai 1627 den Bürgern verlesen, in dem es hieß, daß den noch nicht katholisch gewordenen Bewohnern eine letzte Nachfrist bis 9. Juni gewährt würde. Wer sich nach diesem Zeitpunkte nicht entschieden habe der katholischen Religion beizutreten, solle innerhalb der Frist seine Angelegenheiten ordnen und das Land verlassen. Eine weitere Vorladung der Bürger und „Inwohner" Stehrs mit den Viertelmeistern im Rathaus erfolgte am 15. Mai 1627. sie hatten im Rathaus zu erscheinen. Dort hatte jeder seinen endgültiaen Bescheid kundzutun. An dieser Befragung nahm außer dem Büraermeister Mahr noch eine größere Kommission teil. Letztmalig ermahnte der Göttweiaer Prälat Dr. Falb die Steyrer am 30. Mai 1627, sich für die katholische Religion zu entscheiden. Er hielt ihnen auch vor, daß jene, die bei der evanaelischen Reliaion beharren, aus dem Lande abgeschafft würden und von ihrem Vermögen „nicht allein zu Linz den Zehenten, sondern auch wohl allhier den dritten, vierten, fünften und Zehenten Pfennig hinterlassen müssen".55) Am 13. Juni 1627 wurde nicht nur in Steyr, sondern in allen Städten und Orten und auf allen Plätzen des Landes ein kaiserliches Patent verlesen, daß allen „denen welche sich in der Bauern Rebellion gebrauchen ließen", Pardon gegeben werde, ausgenommen hievon waren die Rädelsführer.55) Über diese wurde nun Gericht gehalten. Die aus Steyr stammenden Bauern- komissäre Wolf Madlseder und Dr. Lazarus Holzmüller waren vorerst nach Enns gebracht worden, wo sie einem peinlichen Verhöre unterzogen wurden. Sie sagten trotz dieses gefürchteten Verhöres nichts aus. --) RP 1626, 47. 53) RP 1626, 67. 54) LV 6, 79 ff. 1626 waren 156 Personen aus belr Stadt gezogen. Ihre Häuser standen leer. 144 Steyrer erklärten katholisch zu werden, 230 wollten protestantisch bleiben (Nr. 6, K. XI. L. 25, St.A.) «) LV6, 80. 55) LV 6, 81. 34

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