Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 23, Dezember 1962

sie niemand verlassen konnte. Der Inhalt dieses schicksalsschweren Patentes besagte, daß alle Bewohner, die sich bis Ostern 1626 nicht zum katholischen Glau- Den bekehrt hätten, auswandern müßten.") Preoiger unD evangeli>che Lehrer, Die sich noch im Lande befänden, sollten, dieses sosorr verlassen. Kinder von Stehlern dürsten nicht mehr tm protestantischen Auslands studieren.") Den Zünften wurde ausgetragen, sür das Fronleichnamsfest Fahnen anfertigen zu lassen und es wurde allen Bürgern eingeschärst, fleißig den katholischen Gottesdienst zu besuchen und die gebotenen Fasttage zu halten. Auch alle lutherischen Beamten hätten entfernt zu werden, prolestantrsche Bücher wären auszuliesern und dürsten nicht mehr verkauft werden. Stadtschreiber Sonnenwald verfertigte am 30. Oktober 1625 einen Bericht an die Reformationskommiffäre, in dem er über den Widerstand der Steyrer berichtete.") Diese seien verstockt und nur wenige hätten bisher den Weg in den Schoß der katholischen Kirche gefunden. Ein Ratsprotokoll sagt darüber aus, daß es bis zum 5. März 1626 nur 28 Bürger waren?") Der Einfluß der wenigen Katholiken sei gering, berichtete der Stadlschreiber weiter, und die Obrigkeit habe mir der Durchführung der kaiserlichen Erlässe große Schwierigkeiten. Er fragte auch an, ob es erlaubt sei, „wegen der größeren Autorität", bei den Amtshandlungen Militär zu verwenden. Am Ende berichtete Sonnenwald, daß Valentin Preuenhubei?') gesagt habe, er lasse sich nichts verbieten. Diese Worte aus dem Munde einer so bekannten Persönlichkeit müßten bestraft werden, um andere Bürger abzuschrecken. In den ersten Jännertagen 1626 wurden die noch vorhandenen Fahnen, die „zur Zeit der Rebellion" verwendet worden waren, konfisziert. Schlagartig er- solgte am 9. Jänner durch vier Kommissionen eine Durchsuchung der Häuser nach protestantischen Büchern. Es konnten über 20 Wagenladungen gefunden und beschlagnahmt werden. Diese, sowie die Fahnen, sollten nach Linz geliefert werden, sie wurden aber vorläufig im Stadtrichterhause verwahrt. Pritz berichtet, daß die Protestanten erklärten, „es wäre ihnen lieber, wenn man ihnen die Seele aus dem Leibe risse, als daß man die Bücher wegnehme."* 18 * * 21 22) Besonders die Frauen waren über die Konfiskation empört und erhoben beim Stadtrichter Protest. Unter Bezugnahme auf den seinerzeit ergangenen Befehl, daß „widerwertige Wittiben und Weibspersonen" zu bestrafen wären, wenn sie die Predigten und Informationen nicht besuchten, fragte Stadtrichter Frizler bei den Kommissaren an, wie er sich gegen Frauen, die gegen die Bücherkonfiskation Einspruch erhoben und auch gegen andere Befehle der Kommissare verstießen, verhalten solle. Die Kommissäre antworteten am 12. März, daß bei Widersetzlichkeit auch Frauen zu bestrafen wären, nötigenfalls unter Beihilfe von Soldaten, dies jedoch mit „gebührender Diskretion."-8) Den Dominikanern wurden am 12. Februar Kirche und Kloster durch die vom Statthalteramte entsandten Kommissare übergeben. Da die Stadt seinerzeit die Erbauungskosten getragen hatte und auf Ersatz des Gebäudewertes Anspruch gehabt hätte, erhielt der Magistrat die Verständigung, daß die langjährige Be”) Bei Auswanderung hatten sie 10 Pfennige Nachsteuer und der Herrschaft das sogenannte Freigeld zu bezahlen. 18) 1624 erhielten Steyrer noch Stipendien für das Studium in Wittenberg <RP 1624, 133). ") LV 7, 91; Nr. 18, K. XI, L. 25, St.A. -°) RP 1626, 26. 21) Der bekannte Stadtchronist. 22) LV 2, 256. ”) LV 7, 91, Fn. 8; Nr. 20. K. XI, L. 25, St.A. 25

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