Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 20, April 1960

fluffe des Benediktinerstiftes Garsten, das sich wie andere Klöster im Lande ob der Enns im 17. und 18. Jahrhundert zu einer Pflegestätte der Musik entwickelt £>atte.54 Im Jahre 1647 war die von der Gesellschaft Jesu erbaute Kirche St. Michael soweit fertig, daß sie am Feste des Schutzpatrons in Benützung genommen werden konnte. Drei Jahre später schritt man an die Errichtung einer Orgel.55 Den Chorgesang und die Musik bei theatralischen Veranstaltungen bestritten hier die Seminaristen und Studenten.56 Wie im 16. Jahrhundert lag auch in unserem Zeitabschnitt die Ausübung der profanen Musik vorwiegend in den Händen des Stadtturnermeisters.5? Nur er allein war berechtigt, offizielle Veranstaltungen (Bürgermeister-, Richter- und Ratswahlen, Eröffnung des Jahrmarktes, Empfang des Landesfürsten56 u, a.) mit seiner Musik zu verschönern .Ihm unterstanden gewöhnlich drei bis vier Gesellen und einige Lehrjungen. Pauken, Trompeten und Posaunen bei bürgerlichen Festlichkeiten zu gebrauchen, war dem Turnermeister seit 1661 besonders strenge untersagt. Diese Instrumente waren den oberen Landständen (Adel und Geistlichkeit) Vorbehalten.56 Mehrmals ließen sie sich aber doch verleiten, Hochzeiten gemeiner Leute mit Trompetenschall und Paukenschlag zu begehen. Solche Übergriffe rügte der Magistrat und drohte mit einer Strafe. Im Februar des Jahres 1710 heiratete der bürgerliche Nadler Sträßnizkhi. Die Hochzeitsgäste unternahmen eine Schlittenfahrt in Richtung Gleink. Um die Rückkehr in die Stadt besonders ausfallend zu gestalten, ließen sie auf dem Stadlmayrfeld und in Steyrdorf von den an der Spitze fahrenden Turnern aus Trompeten und einem Jägerhorn Märsche blasen. Dieser Vorfall erregte großes Aufsehen und kam in der nächsten Ratssitzung zur Sprache. Die empörten Ratssreunde faßten folgenden Beschluß: „Wie nun die Trompeten vnd Jägerhorn ie lenger ie mehr gar zu gmain zu werden beginnen, also daß wohl auch Schuster vnd Schneider sich damit bedienen lassen, als muß solchem Exceß, weill die bisherige abmahnungen nit verfangen, nothwendig mit mehrern Ernst gesteuert werden, mithin dan der Magistrat schließt, daß durch daß Kaiser!. Stattgricht der Sträßnizkhi mit dem nächsten Vorgesordert, sein Vnzimb- liches anmassen deine mit Ernst Verwisen Vnd zugleich Zur wohl Verdienten Straff Zum alsobaldigen Erlaag Vier Reichsthaller66 angehalten, der Thurner- meister aber per Decret gewahrnet werden solle, sonderlich im öffentlichen diensten mit denen Trompetten vnd dem Jäger Horn eine mehrere discretion zu brauchen, alß Er sonsten der schon empfangen mündlichen Correction zu Volge mit wohl empfindlicher Straff belegt werden tourbe".61 Zum Aufgabenbereich des Stadtturnermeisters gehörte auch die Mitwirkung am Chor der Stadtpfarrkirche durch Beistellung der Instrumentalmusik, das Cho- ralblafen62 und die Feuerwache am Turm dieses Gotteshauses.66 Da er durch seine musikalischen Obliegenheiten meist nicht in der Lage war, die Feuerwache pausenlos zu versehen, wurden ihm eigene Wächter zugeteilt, deren Dienst er einzuteilen und zu überwachen hatte. Um die Anwesenheit des Wächters auf dem Turme jederzeit kontrollieren zu können, legten die Stadtväter großen Wert darauf, daß die Stunden- und Viertelstundenschläge der Turmuhr vom Türmer nachgeschlagen wurden.6^ Der Turnermeister mußte auch die Nachtwächter mit Holz und Licht versehen und war verpflichtet, die Stadtturmuhr zu richten.65 Das Aufspielen bei Hochzeiten und Festgelagen (Tafelmusik) gestattete der Magistrat den Turnermeistern nur fallweise auf längere Zeit. Er konnte diese Musik auch an den Stadtpfarrorganisten, an einen Stadtschulmeister oder an bürgerliche Spielleute tiergeben.66 Ähnlich verhielt es sich mit dem Musizieren bei den Versammlungen der Handwerker an den Jahrtagen. Die Besoldung des Stadtkapellmeisters erfolgte durch den Magistrat, der auch die Wohnung Beiftettte.67 Bis zum Jahre 1677 betrug die Entlohnung jährlich 171 Gulden. Ab 1. Jänner 1678 wurden die Bezüge, da damals die.Stadt arg 7

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